
wie aus dem Titel dieses Artikels zu entnehmen ist gibt es wieder Ungeheuerliches aus dem Nichtregierungs-Organisations-Konstrukt der BRD zu berichten.
Aus meiner schweizerischen Autoren-Perspektive möchte ich Ihnen hier einen folgenschweren Fall schildern. Von einem mir sehr gut bekannten Informanten mit Wohnsitz in der BRD wurde mir folgendes berichtet:
Vor wenigen Tagen fuhren deutsche Streifenpolizisten in Abwesenheit des Informanten an dessen Haus vorbei, hielten davor an, betraten das Privatgrundstück, wo auf dem Vorplatz ein Fahrzeug , also auf Privatgrund, abgestellt war, inspizierten das Fahrzeug und hinterliessen ein sog. Aufnahmeblatt wegen einer Ordnungswidrigkeit und einen Mängelbericht zu diesem Fahrzeug im Briefkasten (AU/HU überschritten, er wartet noch auf Ersatzteile, da es sich um ein älteres Modell handelt).
Völlig irritiert und verärgert rief mein Informant bei der dortigen Polizei an und verlangte Auskunft von der Polizei weswegen diese unberechtigterweise sein Privatgrundstück betreten und das auf Privatgrund abgestellte Fahrzeug bemängelt hätten. Er wurde jedoch schnell abgewimmelt mit der Aussage, dass es Möglichkeiten für Polizeibeamte gäbe Privatgrundstücke zu betreten, ja sogar private Garagen, sofern das Tor offen stünde. Er könne sich ja bei seinem Polizeivorgesetzen beschweren.
Hier nun regte sich der natürliche Instinkt meines Informanten gegen eine solche Privatsphären-Verletzung anzugehen und zu protestieren und fertigte sofort eine Beschwerde, sowie eine Strafanzeige gegen die Beamten an die lokale Polizeidirektion wegen Hausfriedensbruch und verwies gleichfalls darauf, dass das Ordnungswidrigkeiten – Gesetz in der BRD aufgehoben und damit ja nichtig ist: (Auszug)
Zitat Anfang
Gemäss 2. Bereinigungsgesetz (2. BMJBBG) ist das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz, hier Artikel 57 aufgehoben:
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
Inhalt:
geänderte Normen: mWv. 30.11.2007 EGOWiG
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.
Zitat Ende
Nachdem er sein Schreiben per Fax vorab gesandt hatte, brachte er es auch persönlich bei der Polizeidirektion vorbei und liess sich sicherheitshalber noch einen Eingangsstempel geben.
Hier nun traf er zufällig auf den dort für Beschwerde-Verfahren zuständigen Hauptkommissar und diskutierte den Fall gleich mit ihm. Dabei kam das Gespräch auf das “nichtige Ordnungswidrigkeiten-Gesetz”.
Der Hauptkommissar erwiderte interessanterweise, dass die Behörden, die Polizei über diese Rechtssituation informiert sind, häufiger mit dieser Thematik konfrontiert seien, sich von Aussenstehenden dazu ein Gutachten haben ausstellen lassen und offenbar intern beschlossen hätten, einfach davon auszugehen, dass das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz dennoch Gültigkeit hätte; denn sonst würde es ja zu chaotischen Zuständen kommen, womit er wahrscheinlich Anarchie gemeint hat.
Mein Informant schilderte dann das weitere Gespräch, dass er dem Kommissar sagte, dass offensichtlich inzwischen viele Menschen/Bürger aufwachen bzw. aufgewacht sind und ob er wüsste, dass Herr Helmut Kohl anlässlich der sog. „Wiedervereinigung“ offenbar einen Staatsstreich durchgeführt hätte und er, der Hauptkommissar sich doch fragen müsse, ob er eine solche Rechtlosigkeit vertreten könne als Polizist, auch gegenüber seinen Kindern, Verwandten, Freunden und Bekannten, wo er doch für die Bürger Dienst tue, was dieser ihm im Gespräch ja auch bestätigt hatte.
Bei Nachfrage, ob er die Anzahl der Anfragen zur Nichtigkeit des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes bekannt geben könne, sowie das Gutachten, sagte dieser, dass er darüber keine Auskunft gäbe. Daraufhin wurde der Hauptkommissar etwas unsicherer, beendete die Unterhaltung und suchte das Weite.
Was können wir aus dieser Geschichte lernen?
1. Polizeistaat in Gestapo-Manier
Zunächst wohl, dass sich die Polizei in der BRD das Recht herausnimmt Privatgrundstücke – auch, wenn sie nicht eingezäunt sind – einfach zu betreten – ohne Haftbefehl, ohne Gefahr im Verzug, für ein Mini-Vergehen!
Soll hier nur Geld eingetrieben werden? Sind das schon Gestapo-Methoden, einfach in die heilige Privatsphäre von Bürgern einzudringen? Ist das schon die Vorstufe zum Polizeistaat?
2. Verschwörung der Exekutive gegen den Rechtsstaat?
Dann aber vor allem die interessante Schilderung des Hauptkommissars, der in seinen Äusserungen vorgibt, einerseits ausschliesslich für die Bürger Dienst zu tun, aber im Geheimen offenbar Rechtsgutachten von Aussenstehenden zur Nichtigkeit des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes eingeholt wurden und es eine Absprache, ja vielleicht sogar eine Verschwörung der führenden Polizeikräfte, der Staatsanwaltschaft und der Behördenleiter gibt, die Sache zu vertuschen und zu behaupten, die Rechtssituation würde einfach so ausgelegt, als ob das nichtige Ordnungswidrigkeiten-Gesetz eben nicht nichtig, sondern existent sei…
Also haben sich diese angeblich „für die Bürger Diensttuenden“ verschworen zu behaupten das rote Auto sei eigentlich grün, obwohl es in Wirklichkeit rot ist - um es mit einfachen Worten zu umschreiben? Ist das etwa das berühmte „Doppelsprech“ aus Orwells Roman „1984“?
Haben wir es also in der BRD mit Polizeibeamten, mit Behörden, mit Staatsanwälten zu tun, die sich ihr eigenes Gesetz schaffen, in dem sie ein nichtiges Gesetz einfach für existent erklären? Ist die Exekutive inzwischen auch die Legislative? Werden inzwischen von der Legislative Gesetze einfach im kleinen Kreis der Führungskräfte verabschiedet ohne die Öffentlichkeit zu informieren, ohne öffentliche Debatte, ohne die demokratischen Instanzen, die Legislative mit einzubeziehen? Wie war das doch im Grundgesetz?
Stand da nicht „Alle Macht geht vom Volke aus“?
Hier nun mein Fazit:
Hier handelt es sich offenbar um eine am Demokratie- und Volksinteresse vorbeigehende, die Legislative überspringende Verschwörung einiger weniger in der Exekutive, die sich anmassen ihre eigene Gesetzeslage zusammen zu schustern wie es ihnen gefällt ohne auch nur im geringsten an einem ordentlichen, demokratischen Gesetzes-Entwicklungs- und Verabschiedungsprozess und an einem Rechtsstaat interessiert zu sein.
Oder ist gar die Legislative an dieser Verschwörung mitbeteiligt?
Jeder Polizist, jeder Mitarbeiter und Beamte in der Exekutive muss doch feststellen, dass es nicht sein darf, dass die Exekutive auch die Legislative übernehmen kann; denn das wäre ja eine Situation wie in einer Diktatur wie wir sie aus leidvollen Erfahrungen mit dem Dritten Reich in Deutschland bereits kennen gelernt haben.
Also kann hier nur jedem Mitarbeiter und Beamten in der Exekutive der BRD empfohlen werden sich umfassend zu informieren, sich über diese unglaubliche Situation im Klaren zu sein und sich zu entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen.
Allen ausländischen und inländischen Bürgern, Besuchern, Touristen, die bei Verstössen erwischt wurden und aufgrund des nichtigen „Ordnungswidrigkeiten-Gesetz“ zur Zahlung von Bussgeldern verpflichtet werden, kann ich nur empfehlen diese nicht zu zahlen, sondern den Rechtsweg einzuschlagen (d. h. sich verklagen zu lassen auf Kosten der BRD) und in der Argumentation auf die Nichtigkeit dieses Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes zu verweisen gemäss oben angeführter Quelle.
(Hinweis: dies ist keine Rechtsauskunft und erfolgt ohne Gewähr und Haftung seitens des Verfassers. Anm.: Der o. a. Informant wird diesen Weg gehen!)
Wenn es dann zig-tausende, hunderttausende Einsprüche oder mehr Widersprüche, Verfahren geben wird, dann werden diese Behörden ihre Verfahrensweise einer kollektiven Verschwörung gegen die Interessen des Volkes aufgeben müssen und das Volk, die Bürger in Deutschland haben dann die Möglichkeit die Errichtung einer gesicherten Gesetzessituation einzufordern, wozu dann natürlich auch die längst überfällige Abstimmung über eine ordentliche Verfassung für Deutschland gehören muss!
Das ist bitte nicht als Aufruf zur Anarchie oder zur Gesetzesübertretung zu werten, sondern stellt die freie Meinungsäusserung des Verfassers dar!
Natürlich müssen die Grundlagen für ein ordentliches, gesetzeskonformes, Menschenrechts-orientiertes Miteinander eingehalten werden und kriminelles Verhalten und Schädigung von anderen, Leib, Seele, Hab und Gut sind abzulehnen und zu vermeiden, aber alle müssen auf ihr verbrieftes Recht als Bürger, als Teil des Souveräns, pochen und eine solide, demokratisch und eine vom Volk unterstützte Gesetzesgrundlage schaffen, damit in Deutschland bald wieder alles mit rechten Dingen zugeht!
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Hallo!
Ich habe eine Cousine, die Staatsanwältin noch in Ausbildung ist. Mit Ihr habe ich mich vor kurzem über die Rechtslage/Gesetzeslage in der BRD unterhalten. Ich sagte Ihr, dass doch wegen diesem Zitiergebot alle Gesetze der BRD eigentlich ungültig wären. Da sagte sie zu meinem Erstaunen, bei ihrer Ausbildung hätten sie sich darüber auch unterhalten und dass es so wie ich sagte, der Wahrheit entsprechen würde. Da sagte sie auch wie in dem Zitat unten, wenn die Ordnungskräfte nicht nach dem Gewohnheitsrecht weiterhin handeln würden, dann käme es ja zu chaotischen Zuständen in unserem Land.
“…offenbar intern beschlossen hätten, einfach davon auszugehen, dass das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz dennoch Gültigkeit hätte; denn sonst würde es ja zu chaotischen Zuständen kommen, womit er wahrscheinlich Anarchie gemeint hat.”
Man sagt uns, wir müssen uns an die Gesetze halten, obwohl diese überhaupt keine Gültigkeit mehr haben und das nennt man dann Recht und Ordnung? Ich sage, es ist eine Riesenunverschämtheit, was sich die Behörden und Richter mit uns erlauben. Die BRD ist kein Staat mehr, der vom Volk ausgeht, sondern es ist ein Witz von einem Staat und nur noch gangbar, weil das Volk nicht in Massen Widerspruch erhebt.
Es wäre besser etwas völlig Neues aus der Taufe zu heben, anstatt dieses Unding weiter am Laufen zu halten. Leider kann man mit einem Volk, das nicht richtig im Bilde ist, weiterhin so verfahren als wäre es dumm. Aber wie lange noch?
Hallo Jochen!
Ich habe neulich in einem Forum einen Beitrag gefunden, der eine ganz gute Methode aufzeigt etwas zu ändern:
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=93901
Der Verfasser hebt das „Weitersagen“ hervor und ich denke, er hat recht.
Du regst an, etwas völlig Neues aus der Taufe zu heben, und ja, das ist auch meine Meinung. Wenn die Antiwahl das Werkzeug ist, dieses BRD-Konstrukt zu beseitigen, dann fragt sich, wie die Zukunft aussehen soll.
Ich meine, es muss eine wirkliche Volksherrschaft sein, eine Demokratie, bei der kein Weg an der Mehrheit des deutschen Volkes vorbeiführt. Als Basis braucht es ein kollektives Bewusstsein, eine Art von EEG am Herz und am Gehirn des Volkes. Diese Rolle könnte eine staatliche Demoskopie übernehmen, die anonym Handlungsbedarf und Tendenz ermittelt. Auf Grundlage dieser Fakten können Fachleute den Volkswillen in Gesetze kleiden und verschiedene praktische Umsetzungen dafür anbieten, über die wiederum im Plebiszit zu entscheiden ist. Die Kompetenz ist somit enthalten, alleine zählt hier nur noch der Mehrheitswille des Deutschen Volkes. Unter dieser Prämisse wären z.B. weder ein Bundeswehreinsatz in Afghanistan noch der Euro oder das Bailout für Griechenland möglich gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
Der Richtigkeit Ihrer Behauptung, das OWiG sei durch das 2. Bereinigungsgesetz aufgehoben worden, widerspreche ich.
Wie Sie aber weiter richtig ausgeführt haben, ist das Einführungsgesetz (EG) zum OWiG aufgehoben worden (sh. Art. 57). Das hatte allerdings die rechtliche Wirkung, daß das OWiG seit dem keine Gültigkeit mehr hat, dadurch nichtig geworden ist.
Mit der Aufhebung des EG zum OWiG ist die Inkrafttretungserklärung entfallen, welches damit zur Nichtigkeit führte. Dem OWiG ermangelte es ohnehin ab Inkrafttreten einer genauen Definition seines räumlichen Geltungsbereiches. Im § 5 OWiG ist er NICHT beschrieben.
Gemäß den einschlägigen entsprechenden Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG bezüglich der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches, war das OWiG sowieso ab Beginn – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – unwirksam und damit nichtig.
Also nochmals, NICHT das OWiG ist aufgehoben worden, sondern lediglich das EG zum OWiG.
Mit freundlichem Gruß
Dietrich A.W. Weide, Hamburg
…es freut mich, dass der Artikel das Thema nochmals angestossen hat. Egal, ob die Formulierung oder Interpretation im Artikel vollends richtig ist, kommt es auf die Folgen an, d. h. durch friedliche, rechtsstaatliche Weise muss nun m. E. durch eine grosse Anzahl von Einsprüchen, Widersprüchen und Rechtsverfahren diese “Gesetzlosigkeit” aufgedeckt und abgewiesen werden, damit es in Deutschland wieder zu einer Rechtssicherheit für die Bürger kommen kann. Natürlich sind ja auch noch ganz andere, wenn das ganze Gesetze/Rechtswesen im Argen! Ganz zu schweigen eben von dem aufgehobenen Grundgesetz. Der Souverän, d. h. das Volk, von dem die Macht ausgeht (GG), muss nun einschreiten, da die Verhältnisse im Land untragbar geworden sind.
Hallo
Da Du ja aus der Schweiz bist, wäre es doch toll auf die Petiton gegen die Chemtrails afmerksam zu machen!
http://www.aliasinfo.ch/Politik%20und%20Wirtschaft/petition%20chemtrail%20alpenparlament.pdf
Läuft nur bis zum 20.11.!
Super! Habe ich hier veröffentlicht:
http://wakenews.net/html/news.html
http://wakenews.net/html/petitionen.html
http://mywakenews.wordpress.com/2010/06/23/achtung-giftflieger-unterwegs/
drucke es gerade selbst aus, sammle Unterschriften und schicke es euch baldmöglichst zu!
1. Bundesrechtsbereinigungsgesetz 2006-04:
territorialer(!!!) Geltungsbereich und Einführungsgesetz aufgehoben von
GVG, ZPO StPO
2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz 2007-11:
Art. 4, § 1: Grundgesetz für die BR(in)D aufgehoben
Art. 57: OWIG (wie oben)
————————————————————
NGO “BRD” verwaltet belebte Namenssachen BGB § 90/90a ff.
Natürliche Personen (lt. BGB §§ 1, 7, 12) sind NICHT ausweisbar.
Siehe PERSONALausweis: VORNAME, NAME
und eben NICHT: Vorname, Familienname – siehe BGB § 12 Palandt-Kommentar;
Palandt BGB, 65. Auflage 2006, Zitat:
“§ 12 schützt den bürgerlichen Namen der natürlichen Person.
Er besteht in Deutschland aus dem Familiennamen und mindestens einem Vornamen.”
(Man beachte: “Deutschland” und nicht “BRD”.)
Das IST die “rechtliche” Wiederherstellung der Sklaverei für die Deutschen (in US & UK etc. seit langem
präsent!) und erklärt ALLE scheinbaren Ungereimtheiten oder Willkürlichkeiten;
Capitis Diminutio Maxima.
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http://natuerlicheperson.de/
http://www.bgb-paragraph-1.de/
http://www.tpuc.org/
http://natuerlicheperson.de/strohmann
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Abhilfe: “Deutsch, Michel” verfasst die
Erklärung zum veränderten Personenstand
in Selbstermächtigung lt. BGB § 677,
Wiedereinsetzung in die Rechte der Natürlichen Person:
* BGB § 1: Die Rechtsfähigkeit des Menschen(!!!) beginnt mit der Vollendung der Geburt;
* BGB § 7: Wohnsitz, resp. Niederlassung – NICHT: “Wohnhaft”;
Das verschwurbelte Wort “Wohnhaft” kennzeichnet den Verwaltungsstandort
der JURISTISCHEN PERSON namens DEUTSCH, MICHEL;
* BGB § 12: das geschützte Recht am Gebrauch des eigenen Namens;
der Sachenverwaltung (=”EINWOHNERMELDEAMT”) des vereinigten Wirtschaftsgebietes (GG Art. 133) – welche die
belebten Namenssachen (BGB §§ 90a(!!!), ff) verwaltete, ist es – bei Staatlichkeit – verboten, den Namen der
Natürlichen Person “Deutsch, Michel” (Capitis Diminutio Minima) für das gleichnamige Konstrukt “DEUTSCH,
MICHEL” (Capitis Diminutio Maxima – belebte Namenssache BGB § 90a ff.) zu verwenden.
Fazit:
Für die NAMENSSACHEN “DEUTSCH, MICHEL” et. al. (=”Bewohner des Bundesgebietes” – GG Art. 25) sind die
firmeninternen Hausregeln der NGO BRD – unabhängig von irgendwelchen “Einführungsgesetzen” oder territorialen
“Geltungsbereichen” gültig!!!!!;
das Grundgesetz für die BR(in)D ist somit auch die gültige Verfassung des Bundes (lt. BGB § 25), und für
belebte NAMENSSACHEN (DEUTSCH, MICHEL) keineswegs ungültig!!!!! (s. o.: 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz)
JURISTISCHE PERSONEN
haben keine (Menschen-, Bürger-, Eigentums-, sonstigen) Rechte (BGB § 903).
NAMENSSACHEN
haben keine (Menschen-, Bürger-, Eigentums-, sonstigen) Rechte (BGB § 903).
SKLAVEN
haben keine (Menschen-, Bürger-, Eigentums-, sonstigen) Rechte (BGB § 903).
Die schlimmsten Feinde der Freiheit sind glückliche Sklaven.
Pingback: Schuldnervereinigung beitreten | Schuldnervereinigung
Pingback: Weimarer Verfassung gilt – IStGH nimmt Ermittlungen gegen Behörden auf | Mywakenews's Blog
Pingback: Weimarer Verfassung gilt – IStGH nimmt Ermittlungen gegen Behörden auf « Der Honigmann sagt…
Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen – Offener Brief an den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei – und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Herrn Tom Koenigs im Bundestag.
Das ganze Schreiben auf der Startseite des Blogs.
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com
Ich habe mich mit diesen Thema Ordnungswiedrigkeitengesetz beschäftigt, es ist Richtig das es im Bundesgesetzblatt sowieso als nichtig Erklärt wurde, da ein Gesetz zwingend einen Geltungsbereich haben muß wo es Angewendet wird, dieser Geltungsbereich ist Deutschland am 17.08.1990 genommen wurden(4+2 Verhandlungen Artikel 23 GG )
Das die Judikative so handelt wie vorher, als wenn nichts vorgefallen wäre, ist ein Fatalistisches Prinzip und wenn jeder der in der Problematik weiter Forscht, warum machen die auf Nichterkennen, sollte sich Fragen wo soll ich mein Recht einfordern?
Ihr kommt zu den Fazit nirgendwo und das ist der Punkt.
Nun, wenn z.B. mehr als eine Million Menschen gegen die Verhängung von Bussgeldern nach z. B. OWiG Widerspruch einlegen, was meinst Du, was passiert? Passiver Widerstand, Sand ins Getriebe, Verzögerungen, den Apparat ordentlich beschäftigen uvm….
ich muß es doch nochmal wiederholen:
hier sind keine “Gesetze” Nichtig erklärt worden!
Hier gilt VERWALTUNG-(un)RECHT, HANDELS-(un)RECHT, UCC!
Verwaltet werden hier keine Bürger, keine Menschen,
sondern
NAMENSSACHEN (lt. BGB §§ 90 ff’; s.a. BGB § 90a!!!!!), also DINGE, also ihr selbst – Kriegssklaven.
Ihr habt keine Rechte;
mehr als “Scheinurteile” stehen euch nicht zu!
Ihr seid nicht Partei des “Geltenden Rechtes”,
nicht Partei eines “Grundgesetz für die BRD”,
siehe hierzu Klaus Müller / aktion-kehrwoche.de “Kann ein Stein ein Haus kaufen?”
Erst wenn ihr die Rechte aus BGB §§ 1 bis 20 wieder erlangt habt – und konkludent danach handelt, könnt ihr diese Diskussion führen.
Vorher ist alles nicht einmal Schall & Rauch:
Was kann eine Mülltonne einem Laternenpfahl (Sachen lt. BGB § 90) mitteilen?!
Natürliche Personen haben eine Familien-(Stammes, Sippen-)Zugehörigkeit, ausgewiesen durch einen
Familiennamen!
“NAME” bezeichnet lt. BGB eine Sache.
Damit seid ihr Personalausweisträger gemeint!
Der Personalausweis ist eure
Unterwerfungserklärung
unter die nichtgesetzliche (nicht-staatliche) Ausnahmejustiz der staatsimulativen Besatzungsverwaltungsorganisation BRD (OMF lt. Carlo Schmid).
Mit der FREIWILLIGEN Beantragung eines Personalausweises habt ihr auf eure Bürger- und Menschenrechte scheinlegal verzichtet. Denkt darüber nach.
http://natuerlicheperson.de/
Lernt euren Strohmann kennen:
http://natuerlicheperson.de/strohmann
PS:
die von euch gern zitierten Gesetze (besond. GG) sind nichts weiter als
Statuten des Vereins (s. BGB § 25).
(siehe 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz … Justiz, v. 23.11.2007)
Seit wann muß die Hausordnung eines Vereins (OMF BRD) einen Geltungsbereich oder eine Einführungserklärung haben?
Und es gilt auch diese Hausordnung nur für Menschen(!),
nicht für die vom Verein VERWALTETEN
NAMENSSACHEN,
FIRMEN,
TREUHANDGESELLSCHAFTEN.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Steht da “Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten” oder “das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz, hier Artikel 57 aufgehoben?
Leute, ich finde es genauso zu Kotzen hier, aber sollte immer noch richtig zitieren!
Einführungsgesetze führen Gesetze ein, wie der Name schon sagt, sie sind nicht das Gesetz!
Deshalb steht da auch “…Einführungsgesetzes zum Gesetz über…”
Wenn das Einführungsgesetz aufgehoben wird, wird das Gesetz, das eingeführt wurde, NICHT aufgehoben! Das muss separat gemacht werden. Ist nun mal leider so.
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.
Warum wird ein Einführungsgesetz 2001 geändert, welches 1968 in Kraft getreten sein soll. Gesetz bleibt Gesetz, ob es ein “Einführungs” -gesetz ist oder nicht. Für mich bedeutet eine Änderung am Einführungsgesetz im Jahr 2001, dass das eigentliche Gesetz über Ordnungswidrigkeiten niemals eingeführt worden ist! Wenn ein Ordnungswidrigkeitsgesetz jemals in Kraft getreten wäre, dann wäre das Einführungsgesetz, beim in Kraft treten des eigentlichen Gesetzes, doch sowieso hinfällig, da der Zweck erfüllt wäre.
Dann ist das hier wohl auch nicht gültig ????
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.08.2009. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 S. 2353 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. August 2009).
Wenn man das Urteil des BVerfG v. 25.07.2012 “Bundeswahlgesetz”, sowie das v. 2008 so interpretiert wie es jeder machen sollte, dann wird klar, dass es überhaupt keinen rechtmässigen “Gesetzgeber” in der BRD gibt. Es heisst dort, dass es keine “konstitutionell rechtmässige Regierung” gibt. Und das bedeutet, dass möglicherweise seit Bestehen der Bundeswahlgesetze keine je gültige “Regierung” am Ruder war, d. h. alles ist null und nichtig….
Es handelt sich hier wohl um den grössten Skandal in Europa und der Welt! Das muss dringend an die Öffentlichkeit, oder?
http://mywakenews.wordpress.com/2012/07/26/brd-cducsu-und-fdp-regieren-illegal/
Hab mich grad noch mal schlauer gemacht. Einführungsgesetz bedeutet, das es DAS GESETZ ist zum Zeitpunkt der Einführung. Es bedeutet lediglich, dass es veränderbar ist, welches ja auch geschehen ist. Ist nun mal leider so.
Mein Gott Leute, ihr wollt nicht, daß euch irgendjemand noch versteht oder? Da blickt echt keine Sau mehr durch. Kein Wunder, daß alles so bleibt wie es ist, wenn sämtliche Versuche der Aufklärung dermaßen versagen. Sagt doch gleich, daß wir zu 80% in einer DIKTATUR leben, dann weiß auch jeder wenigstens in etwa Bescheid.
Wieso sollte….?