Warum niemand in Deutschland mehr Bussgelder für Ordnungswidrigkeiten zahlen sollte!


Nachtrag 14.01.2019

Grundsätzlich ist es so, dass in Gesetzen und Verordnungen immer von der PERSON die Rede ist. D.h., die JUSTIZ kann nur gegen PERSONEN vorgehen. Der Begriff PERSON ist allerdings eine reine juristische Fiktion, eine Illusion. Die PERSON hat daher nichts mit dem Menschen mit gleichem Namen zu tun!
Die PERSON ist eine Erfindung des SYSTEMs und wird durch Ausstellung der Geburtsurkunde wenige Stunden nach der Geburt eines Menschen von der jeweiligen Regierung eines Landes erschaffen/ausgestellt. Damit kreiert die Regierung einen Trust, ein Geldgeschäft mit dem international an Börsen gehandelt wird.
Darüber werden aber die Eltern, die Menschen nicht aufgeklärt. Damit begehen die Regierungen den Betrug und die Täuschung.
Jeder Mensch: Weib, Mann müssen sich durch die Ausstellung der Lebenderklärung von dieser PERSON differenzieren. Beispiel: Der Mensch reist, er fährt nicht, er führt kein Fahrzeug.
Wenn es heisst Herr …, Frau …, dann sind das Titel für die jeweilige PERSON und haben nichts mit dem Menschen zu tun. PERSONEN sind Sachen, deshalb heisst es auch „in Sachen“ in der Juristensprache.

Der Mensch kann sich gegen die juristischen Angriffe des JUSTIZ-SYSTEMs wehren. Es ist wichtig zu erfassen, dass der Mensch nicht der Treuhänder der PERSON, sondern der Begünstigte ist. Das JUSTIZ-SYSTEM versucht uns in private Handelsverträge zu ziehen, indem es uns vorgaukelt, wir seien die Treuhänder. Das ist aber unzutreffend, daher muss man derlei Angriffe entschieden zurückweisen und die Position des Begünstigten klarlegen.

Hier gibt es einige Informationen zu dem Thema:
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=fe25cb53a
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=0e723b8c3

***

Die Zeit schreitet voran, immer neue Erkenntnisse über die Rechtslage in der BRiD/Bund kommen zu Tage, daher hier folgende Ergänzungen vom

27.09.2016

immer noch aktuell:

Warum niemand mehr Steuern in der BRiD/Bund zahlen sollte! – Wake News Radio/TV 20150416

http://www.wakenews.tv/watch.php?vid=d43c43b8c

23.09.2016

Das ist immer noch ein aktuelles Thema:
BVG-Urteil 25.07.2012 Entzieht der BRD-Direktion das Recht auf Steuergeld!

http://www.wakenews.tv/watch.php?vid=d8ff6462e

14.09.2016

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

https://bewusstscout.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%C2%A7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes-2/

08.08.2016

aufgrund der zunehmenden Unruhe im System, weil Menschen aufwachen und erkennen, dass sie vorsätzlich durch sog. Re-GIER-ungen getäuscht und ausgenommen werden, versuchen sich Systemlinge einzureden, alles sei rechtens, die BRD sei ein Staat, es gäbe einen legitimen Gesetzgeber, es würde nicht gegen Zitiergebote verstossen uvm., ist es sinnvoll sich hier zu orientieren:
Ausarbeitung von Werner May zum Zitiergebot und den ungültigen Gesetzen
Widerstand
und
Anlage: Merkblatt zur rechtlichen Situation des “Amts”walters in der BRD
http://antiterror-info.org/exchange/latr/Merkblatt-Amtswalter.pdf

23.01.2015:

Durch die Bundesbereinigungsgesetze sind wesentliche „STAATLICHE“ Gesetze aufgehoben worden, da zu Recht ein Gebilde, das kein Staat ist, solche auch nicht anwenden darf.

Mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz ( http://bit.ly/GAeVrG ) vom 19.04.2006
wurde dem GVG, der ZPO und der StPO der Geltungsbereich genommen.

Verweis – “Bundesverwaltungsgericht” u. “Bundesverfassungsgericht” (
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147), (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963):
„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher
Geltungsbereich zugewiesen ist.”

„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.”
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.” (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt ein Gesetz jedoch
gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit
(Art. 20 GG und Art. 80 I 2 GG) und ist dadurch ungültig und nichtig.

Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung”,
„Ohne Geltungsbereich kein Recht” oder die alte römische Rechtsregel
„Nulla poena sine lege”, wurden durch BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147
bestätigt und damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO
keines weiteren Beweises.

OWiG Rechtsungültig

Abb.: Wake News

Zum OwiG:

1. Sie behaupten ( Abs 1 ) das OWi – Gesetz hat Gültigkeit?

Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.

Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass sich das Kfz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.

* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *

KONSEQUENZ für SIE:
Die Konsequenz IHRER Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um ein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.).

Hier finden sich im übrigen interessante Vorlagen zu Schreiben an die sog. „Behörden“ und „Ämter“ in dem Wirtschaftsgebiet (BRiD/Bund), die man ggf. verwenden kann:

http://wakenews.net/html/download_dokumente.html

Wake News Download-Dokumente

Achtung! Zu diesem Artikel gibt es die o.a. Ergänzungen, artverwandte Themen: (Januar 2014)

OWiG in der BRiD nur gültig auf Schiffen und Flugzeugen mit „Hoheitskennzeichen“ der Bundesrepublik Deutschland:

Zitat: § 5 OWiG

“Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur
Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses
Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem
Schiff
oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist,
die Bundesflagge oder das
Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu
führen.”

http://dejure.org/gesetze/OWiG

und da es überhaupt keine „Strassen“ mehr formaljuristisch in der BRiD gibt, dürften nicht nur das OWiG, sondern auch noch eine Reihe anderer „Gesetze“ nichtig bzw. ohne Konsequenzen für die Menschen sein, siehe hier:
https://mywakenews.wordpress.com/2014/01/04/ist-die-stvzo-fur-die-brid-ungultig-wake-news-radiotv/

wie aus dem Titel dieses Artikels zu entnehmen ist gibt es wieder Ungeheuerliches aus dem Nichtregierungs-Organisations-Konstrukt der BRD zu berichten.

Aus meiner schweizerischen Autoren-Perspektive möchte ich Ihnen hier einen folgenschweren Fall schildern. Von einem mir sehr gut bekannten Informanten mit Wohnsitz in der BRD wurde mir folgendes berichtet:

Vor wenigen Tagen fuhren deutsche Streifenpolizisten in Abwesenheit des Informanten an dessen Haus vorbei, hielten davor an, betraten das Privatgrundstück, wo auf dem Vorplatz ein Fahrzeug , also auf Privatgrund, abgestellt war, inspizierten das Fahrzeug und hinterliessen ein sog. Aufnahmeblatt wegen einer Ordnungswidrigkeit und einen Mängelbericht zu diesem Fahrzeug im Briefkasten (AU/HU überschritten, er wartet noch auf Ersatzteile, da es sich um ein älteres Modell handelt).

Völlig irritiert und verärgert rief mein Informant bei der dortigen Polizei an und verlangte Auskunft von der Polizei weswegen diese unberechtigterweise sein Privatgrundstück betreten und das auf Privatgrund abgestellte Fahrzeug bemängelt hätten. Er wurde jedoch schnell abgewimmelt mit der Aussage, dass es Möglichkeiten für Polizeibeamte gäbe Privatgrundstücke zu betreten, ja sogar private Garagen, sofern das Tor offen stünde. Er könne sich ja bei seinem Polizeivorgesetzen beschweren.

Hier nun regte sich der natürliche Instinkt meines Informanten gegen eine solche Privatsphären-Verletzung anzugehen und zu protestieren und fertigte sofort eine Beschwerde, sowie eine Strafanzeige gegen die Beamten an die lokale Polizeidirektion wegen Hausfriedensbruch und verwies gleichfalls darauf, dass das Ordnungswidrigkeiten – Gesetz in der BRD aufgehoben und damit ja nichtig ist: (Auszug)

Zitat Anfang

Gemäss 2. Bereinigungsgesetz (2. BMJBBG) ist das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz, hier Artikel 57 aufgehoben:
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

Inhalt:
geänderte Normen: mWv. 30.11.2007 EGOWiG

(454-2)

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

Zitat Ende

Nachdem er sein Schreiben per Fax vorab gesandt hatte, brachte er es auch persönlich bei der Polizeidirektion vorbei und liess sich sicherheitshalber noch einen Eingangsstempel geben.

Hier nun traf er zufällig auf den dort für Beschwerde-Verfahren zuständigen Hauptkommissar und diskutierte den Fall gleich mit ihm. Dabei kam das Gespräch auf das „nichtige Ordnungswidrigkeiten-Gesetz“.

Der Hauptkommissar erwiderte interessanterweise, dass die Behörden, die Polizei über diese Rechtssituation informiert sind, häufiger mit dieser Thematik konfrontiert seien, sich von Aussenstehenden dazu ein Gutachten haben ausstellen lassen und offenbar intern beschlossen hätten, einfach davon auszugehen, dass das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz dennoch Gültigkeit hätte; denn sonst würde es ja zu chaotischen Zuständen kommen, womit er wahrscheinlich Anarchie gemeint hat.

Mein Informant schilderte dann das weitere Gespräch, dass er dem Kommissar sagte, dass offensichtlich inzwischen viele Menschen/Bürger aufwachen bzw. aufgewacht sind und ob er wüsste, dass Herr Helmut Kohl anlässlich der sog. „Wiedervereinigung“ offenbar einen Staatsstreich durchgeführt hätte und er, der Hauptkommissar sich doch fragen müsse, ob er eine solche Rechtlosigkeit vertreten könne als Polizist, auch gegenüber seinen Kindern, Verwandten, Freunden und Bekannten, wo er doch für die Bürger Dienst tue, was dieser ihm im Gespräch ja auch bestätigt hatte.

Bei Nachfrage, ob er die Anzahl der Anfragen zur Nichtigkeit des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes bekannt geben könne, sowie das Gutachten, sagte dieser, dass er darüber keine Auskunft gäbe. Daraufhin wurde der Hauptkommissar etwas unsicherer, beendete die Unterhaltung und suchte das Weite.

Was können wir aus dieser Geschichte lernen?

1. Polizeistaat in Gestapo-Manier

Zunächst wohl, dass sich die Polizei in der BRD das Recht herausnimmt Privatgrundstücke –  auch, wenn sie nicht eingezäunt sind –  einfach zu betreten – ohne Haftbefehl, ohne Gefahr im Verzug, für ein Mini-Vergehen!

Soll hier nur Geld eingetrieben werden? Sind das schon Gestapo-Methoden, einfach in die heilige Privatsphäre von Bürgern einzudringen? Ist das schon die Vorstufe zum Polizeistaat?

2. Verschwörung der Exekutive gegen den Rechtsstaat?

Dann aber vor allem die interessante Schilderung des Hauptkommissars, der in seinen Äusserungen vorgibt, einerseits ausschliesslich für die Bürger Dienst zu tun, aber im Geheimen offenbar Rechtsgutachten von Aussenstehenden zur Nichtigkeit des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes eingeholt wurden und es eine Absprache, ja vielleicht sogar eine Verschwörung der führenden Polizeikräfte, der Staatsanwaltschaft und der Behördenleiter gibt, die Sache zu vertuschen und zu behaupten, die Rechtssituation würde einfach so ausgelegt, als ob das nichtige Ordnungswidrigkeiten-Gesetz eben nicht nichtig, sondern existent sei…

Also haben sich diese angeblich „für die Bürger Diensttuenden“ verschworen zu behaupten das rote Auto sei eigentlich grün, obwohl es in Wirklichkeit rot ist  – um es mit einfachen Worten zu umschreiben? Ist das etwa das berühmte „Doppelsprech“ aus Orwells Roman „1984“?

Haben wir es also in der BRD mit Polizeibeamten, mit Behörden, mit Staatsanwälten zu tun, die sich ihr eigenes Gesetz schaffen, in dem sie ein nichtiges Gesetz einfach für existent erklären? Ist die Exekutive inzwischen auch die Legislative? Werden inzwischen von der Legislative Gesetze einfach im kleinen Kreis der Führungskräfte verabschiedet ohne die Öffentlichkeit zu informieren, ohne öffentliche Debatte, ohne die demokratischen Instanzen, die Legislative mit einzubeziehen? Wie war das doch im Grundgesetz?
Stand da nicht „Alle Macht geht vom Volke aus“?

Hier nun mein Fazit:

Hier handelt es sich offenbar um eine am Demokratie- und Volksinteresse vorbeigehende, die Legislative überspringende Verschwörung einiger weniger in der Exekutive, die sich anmassen ihre eigene Gesetzeslage zusammen zu schustern wie es ihnen gefällt ohne auch nur im geringsten an einem ordentlichen, demokratischen Gesetzes-Entwicklungs- und Verabschiedungsprozess und an einem Rechtsstaat interessiert zu sein.

Oder ist gar die Legislative an dieser Verschwörung mitbeteiligt?

Jeder Polizist, jeder Mitarbeiter und Beamte in der Exekutive muss doch feststellen, dass es nicht sein darf, dass die Exekutive auch die Legislative übernehmen kann; denn das wäre ja eine Situation wie in einer Diktatur wie wir sie aus leidvollen Erfahrungen mit dem Dritten Reich in Deutschland bereits kennen gelernt haben.

Also kann hier nur jedem Mitarbeiter und Beamten in der Exekutive der BRD empfohlen werden sich umfassend zu informieren, sich über diese unglaubliche Situation im Klaren zu sein und sich zu entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen.

Allen ausländischen und inländischen Bürgern, Besuchern, Touristen, die bei Verstössen erwischt wurden und aufgrund des nichtigen „Ordnungswidrigkeiten-Gesetz“ zur Zahlung von Bussgeldern verpflichtet werden, kann ich nur empfehlen diese nicht zu zahlen, sondern den Rechtsweg einzuschlagen (d. h. sich verklagen zu lassen auf Kosten der BRD) und in der Argumentation auf die Nichtigkeit dieses Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes zu verweisen gemäss oben angeführter Quelle.
(Hinweis: dies ist keine Rechtsauskunft und erfolgt ohne Gewähr und Haftung seitens des Verfassers. Anm.: Der o. a. Informant wird diesen Weg gehen!)

Wenn es dann zig-tausende, hunderttausende Einsprüche oder mehr Widersprüche, Verfahren geben wird, dann werden diese Behörden ihre Verfahrensweise einer kollektiven Verschwörung gegen die Interessen des Volkes aufgeben müssen und das Volk, die Bürger in Deutschland haben dann die Möglichkeit die Errichtung einer gesicherten Gesetzessituation einzufordern, wozu dann natürlich auch die längst überfällige Abstimmung über eine ordentliche Verfassung für Deutschland gehören muss!

Das ist bitte nicht als Aufruf zur Anarchie oder zur Gesetzesübertretung zu werten, sondern stellt die freie Meinungsäusserung des Verfassers dar!

Natürlich müssen die Grundlagen für ein ordentliches, gesetzeskonformes, Menschenrechts-orientiertes Miteinander eingehalten werden und kriminelles Verhalten und Schädigung von anderen, Leib, Seele, Hab und Gut sind abzulehnen und zu vermeiden, aber alle müssen auf ihr verbrieftes Recht als Bürger, als Teil des Souveräns, pochen und eine solide, demokratisch und eine vom Volk unterstützte Gesetzesgrundlage schaffen, damit in Deutschland bald wieder alles mit rechten Dingen zugeht!

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69 Antworten zu Warum niemand in Deutschland mehr Bussgelder für Ordnungswidrigkeiten zahlen sollte!

  1. Jochen Mitanna schreibt:

    Hallo!
    Ich habe eine Cousine, die Staatsanwältin noch in Ausbildung ist. Mit Ihr habe ich mich vor kurzem über die Rechtslage/Gesetzeslage in der BRD unterhalten. Ich sagte Ihr, dass doch wegen diesem Zitiergebot alle Gesetze der BRD eigentlich ungültig wären. Da sagte sie zu meinem Erstaunen, bei ihrer Ausbildung hätten sie sich darüber auch unterhalten und dass es so wie ich sagte, der Wahrheit entsprechen würde. Da sagte sie auch wie in dem Zitat unten, wenn die Ordnungskräfte nicht nach dem Gewohnheitsrecht weiterhin handeln würden, dann käme es ja zu chaotischen Zuständen in unserem Land.

    „…offenbar intern beschlossen hätten, einfach davon auszugehen, dass das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz dennoch Gültigkeit hätte; denn sonst würde es ja zu chaotischen Zuständen kommen, womit er wahrscheinlich Anarchie gemeint hat.“

    Man sagt uns, wir müssen uns an die Gesetze halten, obwohl diese überhaupt keine Gültigkeit mehr haben und das nennt man dann Recht und Ordnung? Ich sage, es ist eine Riesenunverschämtheit, was sich die Behörden und Richter mit uns erlauben. Die BRD ist kein Staat mehr, der vom Volk ausgeht, sondern es ist ein Witz von einem Staat und nur noch gangbar, weil das Volk nicht in Massen Widerspruch erhebt.
    Es wäre besser etwas völlig Neues aus der Taufe zu heben, anstatt dieses Unding weiter am Laufen zu halten. Leider kann man mit einem Volk, das nicht richtig im Bilde ist, weiterhin so verfahren als wäre es dumm. Aber wie lange noch?

    • Fine schreibt:

      „Man sagt uns, wir müssen uns an die Gesetze halten, obwohl diese überhaupt keine Gültigkeit mehr haben und das nennt man dann Recht und Ordnung? Ich sage, es ist eine Riesenunverschämtheit, was sich die Behörden und Richter mit uns erlauben. Die BRD ist kein Staat mehr, der vom Volk ausgeht, sondern es ist ein Witz von einem Staat und nur noch gangbar, weil das Volk nicht in Massen Widerspruch erhebt.“

      Die BRD war noch NIE ein Staat! Damit wurden und werden die Bewohner des VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES nur erfolgreich hypnotisiert.
      Das Urteil des BVerfG (Bundesverfassungslosengericht) aus 1973 ist doch klar in seiner Aussage! Ebenso die Rede von Prof. Carlo Schmitt aus 1948 (Youtube).

      Und was Behörden und RICHTER sich erlauben – pardon, es gehören zwei dazu!
      Da DEUTSCH einfach nicht aufwachen will, sollen sie eben zahlen, zahlen, zahlen….
      Die meisten werden dumm geboren, bleiben dumm und sterben dumm!
      Die deutschfeindlichen Zitate „deutscher“ Politiker (gugel…) geben jedenfalls viel Aufschluss!

      http://www.der-runde-tisch-berlin.info
      http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de

      „Zufriedene Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit“
      M. von Ebner Eschenbach

  2. Gerd schreibt:

    Hallo Jochen!

    Ich habe neulich in einem Forum einen Beitrag gefunden, der eine ganz gute Methode aufzeigt etwas zu ändern:

    http://www.politikforen.net/showthread.php?t=93901

    Der Verfasser hebt das „Weitersagen“ hervor und ich denke, er hat recht.

    Du regst an, etwas völlig Neues aus der Taufe zu heben, und ja, das ist auch meine Meinung. Wenn die Antiwahl das Werkzeug ist, dieses BRD-Konstrukt zu beseitigen, dann fragt sich, wie die Zukunft aussehen soll.

    Ich meine, es muss eine wirkliche Volksherrschaft sein, eine Demokratie, bei der kein Weg an der Mehrheit des deutschen Volkes vorbeiführt. Als Basis braucht es ein kollektives Bewusstsein, eine Art von EEG am Herz und am Gehirn des Volkes. Diese Rolle könnte eine staatliche Demoskopie übernehmen, die anonym Handlungsbedarf und Tendenz ermittelt. Auf Grundlage dieser Fakten können Fachleute den Volkswillen in Gesetze kleiden und verschiedene praktische Umsetzungen dafür anbieten, über die wiederum im Plebiszit zu entscheiden ist. Die Kompetenz ist somit enthalten, alleine zählt hier nur noch der Mehrheitswille des Deutschen Volkes. Unter dieser Prämisse wären z.B. weder ein Bundeswehreinsatz in Afghanistan noch der Euro oder das Bailout für Griechenland möglich gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerd

  3. Der Richtigkeit Ihrer Behauptung, das OWiG sei durch das 2. Bereinigungsgesetz aufgehoben worden, widerspreche ich.
    Wie Sie aber weiter richtig ausgeführt haben, ist das Einführungsgesetz (EG) zum OWiG aufgehoben worden (sh. Art. 57). Das hatte allerdings die rechtliche Wirkung, daß das OWiG seit dem keine Gültigkeit mehr hat, dadurch nichtig geworden ist.

    Mit der Aufhebung des EG zum OWiG ist die Inkrafttretungserklärung entfallen, welches damit zur Nichtigkeit führte. Dem OWiG ermangelte es ohnehin ab Inkrafttreten einer genauen Definition seines räumlichen Geltungsbereiches. Im § 5 OWiG ist er NICHT beschrieben.

    Gemäß den einschlägigen entsprechenden Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG bezüglich der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches, war das OWiG sowieso ab Beginn – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – unwirksam und damit nichtig.

    Also nochmals, NICHT das OWiG ist aufgehoben worden, sondern lediglich das EG zum OWiG.

    Mit freundlichem Gruß

    Dietrich A.W. Weide, Hamburg

    • mywakenews schreibt:

      …es freut mich, dass der Artikel das Thema nochmals angestossen hat. Egal, ob die Formulierung oder Interpretation im Artikel vollends richtig ist, kommt es auf die Folgen an, d. h. durch friedliche, rechtsstaatliche Weise muss nun m. E. durch eine grosse Anzahl von Einsprüchen, Widersprüchen und Rechtsverfahren diese „Gesetzlosigkeit“ aufgedeckt und abgewiesen werden, damit es in Deutschland wieder zu einer Rechtssicherheit für die Bürger kommen kann. Natürlich sind ja auch noch ganz andere, wenn das ganze Gesetze/Rechtswesen im Argen! Ganz zu schweigen eben von dem aufgehobenen Grundgesetz. Der Souverän, d. h. das Volk, von dem die Macht ausgeht (GG), muss nun einschreiten, da die Verhältnisse im Land untragbar geworden sind.

      • Michael schreibt:

        Womit ich dabei so meine Schwierigkeiten habe, ist Folgendes: Da das GG aufgehoben ist, kann ich mich wohl kaum auf darin Stehendes berufen, oder liege ich da falsch? Befinden wir uns denn nicht in Wahrheit einfach nur auf einem Firmengelände (der sog. ‚BRD‘), wo außer der HLKO nur noch das Internationale Handelsrecht und das BGB gilt? Und zwar für handelsrechtlich registrierte Subjekte (‚Personen‘)? Ist unser eigener rechtlicher Status nicht in Wahrheit als rechtlos(!) zu bezeichnen – da wir ja STAATENLOSE!! sind? … Sollte ich mich hier irren oder etwas verwechseln, klärt mich bitte auf. LG

      • mywakenews schreibt:

        schon richtig, aber gegenüber dem bestehenden System (BRiD/Bund), die ja das GG als ihre Verfassung sehen, kann man dies durchaus nutzen, oder?

  4. werner schreibt:

    Hallo

    Da Du ja aus der Schweiz bist, wäre es doch toll auf die Petiton gegen die Chemtrails afmerksam zu machen!

    Klicke, um auf petition%20chemtrail%20alpenparlament.pdf zuzugreifen

    Läuft nur bis zum 20.11.!

  5. Reiner schreibt:

    1. Bundesrechtsbereinigungsgesetz 2006-04:
    territorialer(!!!) Geltungsbereich und Einführungsgesetz aufgehoben von
    GVG, ZPO StPO

    2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz 2007-11:
    Art. 4, § 1: Grundgesetz für die BR(in)D aufgehoben
    Art. 57: OWIG (wie oben)

    ————————————————————

    NGO „BRD“ verwaltet belebte Namenssachen BGB § 90/90a ff.
    Natürliche Personen (lt. BGB §§ 1, 7, 12) sind NICHT ausweisbar.
    Siehe PERSONALausweis: VORNAME, NAME
    und eben NICHT: Vorname, Familienname – siehe BGB § 12 Palandt-Kommentar;
    Palandt BGB, 65. Auflage 2006, Zitat:
    „§ 12 schützt den bürgerlichen Namen der natürlichen Person.
    Er besteht in Deutschland aus dem Familiennamen und mindestens einem Vornamen.“
    (Man beachte: „Deutschland“ und nicht „BRD“.)

    Das IST die „rechtliche“ Wiederherstellung der Sklaverei für die Deutschen (in US & UK etc. seit langem

    präsent!) und erklärt ALLE scheinbaren Ungereimtheiten oder Willkürlichkeiten;
    Capitis Diminutio Maxima.

    ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
    http://natuerlicheperson.de/
    http://www.bgb-paragraph-1.de/
    http://www.tpuc.org/
    http://natuerlicheperson.de/strohmann

    ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

    Abhilfe: „Deutsch, Michel“ verfasst die

    Erklärung zum veränderten Personenstand
    in Selbstermächtigung lt. BGB § 677,

    Wiedereinsetzung in die Rechte der Natürlichen Person:
    * BGB § 1: Die Rechtsfähigkeit des Menschen(!!!) beginnt mit der Vollendung der Geburt;
    * BGB § 7: Wohnsitz, resp. Niederlassung – NICHT: „Wohnhaft“;
    Das verschwurbelte Wort „Wohnhaft“ kennzeichnet den Verwaltungsstandort
    der JURISTISCHEN PERSON namens DEUTSCH, MICHEL;
    * BGB § 12: das geschützte Recht am Gebrauch des eigenen Namens;
    der Sachenverwaltung (=“EINWOHNERMELDEAMT“) des vereinigten Wirtschaftsgebietes (GG Art. 133) – welche die

    belebten Namenssachen (BGB §§ 90a(!!!), ff) verwaltete, ist es – bei Staatlichkeit – verboten, den Namen der

    Natürlichen Person „Deutsch, Michel“ (Capitis Diminutio Minima) für das gleichnamige Konstrukt „DEUTSCH,

    MICHEL“ (Capitis Diminutio Maxima – belebte Namenssache BGB § 90a ff.) zu verwenden.

    Fazit:
    Für die NAMENSSACHEN „DEUTSCH, MICHEL“ et. al. (=“Bewohner des Bundesgebietes“ – GG Art. 25) sind die

    firmeninternen Hausregeln der NGO BRD – unabhängig von irgendwelchen „Einführungsgesetzen“ oder territorialen

    „Geltungsbereichen“ gültig!!!!!;
    das Grundgesetz für die BR(in)D ist somit auch die gültige Verfassung des Bundes (lt. BGB § 25), und für

    belebte NAMENSSACHEN (DEUTSCH, MICHEL) keineswegs ungültig!!!!! (s. o.: 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz)

    JURISTISCHE PERSONEN
    haben keine (Menschen-, Bürger-, Eigentums-, sonstigen) Rechte (BGB § 903).
    NAMENSSACHEN
    haben keine (Menschen-, Bürger-, Eigentums-, sonstigen) Rechte (BGB § 903).
    SKLAVEN
    haben keine (Menschen-, Bürger-, Eigentums-, sonstigen) Rechte (BGB § 903).

    Die schlimmsten Feinde der Freiheit sind glückliche Sklaven.

  6. Pingback: Schuldnervereinigung beitreten | Schuldnervereinigung

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  8. Pingback: Weimarer Verfassung gilt – IStGH nimmt Ermittlungen gegen Behörden auf « Der Honigmann sagt…

  9. Sich.-Ing.J.Hensel schreibt:

    Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen – Offener Brief an den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei – und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Herrn Tom Koenigs im Bundestag.

    Das ganze Schreiben auf der Startseite des Blogs.

    http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com

  10. Cäsar schreibt:

    Ich habe mich mit diesen Thema Ordnungswiedrigkeitengesetz beschäftigt, es ist Richtig das es im Bundesgesetzblatt sowieso als nichtig Erklärt wurde, da ein Gesetz zwingend einen Geltungsbereich haben muß wo es Angewendet wird, dieser Geltungsbereich ist Deutschland am 17.08.1990 genommen wurden(4+2 Verhandlungen Artikel 23 GG )
    Das die Judikative so handelt wie vorher, als wenn nichts vorgefallen wäre, ist ein Fatalistisches Prinzip und wenn jeder der in der Problematik weiter Forscht, warum machen die auf Nichterkennen, sollte sich Fragen wo soll ich mein Recht einfordern?
    Ihr kommt zu den Fazit nirgendwo und das ist der Punkt.

    • mywakenews schreibt:

      Nun, wenn z.B. mehr als eine Million Menschen gegen die Verhängung von Bussgeldern nach z. B. OWiG Widerspruch einlegen, was meinst Du, was passiert? Passiver Widerstand, Sand ins Getriebe, Verzögerungen, den Apparat ordentlich beschäftigen uvm….

  11. Reiner schreibt:

    ich muß es doch nochmal wiederholen:
    hier sind keine „Gesetze“ Nichtig erklärt worden!
    Hier gilt VERWALTUNG-(un)RECHT, HANDELS-(un)RECHT, UCC!

    Verwaltet werden hier keine Bürger, keine Menschen,
    sondern
    NAMENSSACHEN (lt. BGB §§ 90 ff‘; s.a. BGB § 90a!!!!!), also DINGE, also ihr selbst – Kriegssklaven.

    Ihr habt keine Rechte;
    mehr als „Scheinurteile“ stehen euch nicht zu!
    Ihr seid nicht Partei des „Geltenden Rechtes“,
    nicht Partei eines „Grundgesetz für die BRD“,
    siehe hierzu Klaus Müller / aktion-kehrwoche.de „Kann ein Stein ein Haus kaufen?“

    Erst wenn ihr die Rechte aus BGB §§ 1 bis 20 wieder erlangt habt – und konkludent danach handelt, könnt ihr diese Diskussion führen.
    Vorher ist alles nicht einmal Schall & Rauch:
    Was kann eine Mülltonne einem Laternenpfahl (Sachen lt. BGB § 90) mitteilen?!

    Natürliche Personen haben eine Familien-(Stammes, Sippen-)Zugehörigkeit, ausgewiesen durch einen

    Familiennamen!

    „NAME“ bezeichnet lt. BGB eine Sache.
    Damit seid ihr Personalausweisträger gemeint!
    Der Personalausweis ist eure
    Unterwerfungserklärung
    unter die nichtgesetzliche (nicht-staatliche) Ausnahmejustiz der staatsimulativen Besatzungsverwaltungsorganisation BRD (OMF lt. Carlo Schmid).

    Mit der FREIWILLIGEN Beantragung eines Personalausweises habt ihr auf eure Bürger- und Menschenrechte scheinlegal verzichtet. Denkt darüber nach.

    http://natuerlicheperson.de/

    Lernt euren Strohmann kennen:
    http://natuerlicheperson.de/strohmann

  12. Reiner schreibt:

    PS:
    die von euch gern zitierten Gesetze (besond. GG) sind nichts weiter als
    Statuten des Vereins (s. BGB § 25).
    (siehe 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz … Justiz, v. 23.11.2007)

    Seit wann muß die Hausordnung eines Vereins (OMF BRD) einen Geltungsbereich oder eine Einführungserklärung haben?

    Und es gilt auch diese Hausordnung nur für Menschen(!),
    nicht für die vom Verein VERWALTETEN
    NAMENSSACHEN,
    FIRMEN,
    TREUHANDGESELLSCHAFTEN.

  13. Daführa schreibt:

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Steht da „Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ oder „das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz, hier Artikel 57 aufgehoben?

    Leute, ich finde es genauso zu Kotzen hier, aber sollte immer noch richtig zitieren!

    Einführungsgesetze führen Gesetze ein, wie der Name schon sagt, sie sind nicht das Gesetz!

    Deshalb steht da auch „…Einführungsgesetzes zum Gesetz über…“

    Wenn das Einführungsgesetz aufgehoben wird, wird das Gesetz, das eingeführt wurde, NICHT aufgehoben! Das muss separat gemacht werden. Ist nun mal leider so.

  14. Aufgeklärter schreibt:

    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

    Warum wird ein Einführungsgesetz 2001 geändert, welches 1968 in Kraft getreten sein soll. Gesetz bleibt Gesetz, ob es ein „Einführungs“ -gesetz ist oder nicht. Für mich bedeutet eine Änderung am Einführungsgesetz im Jahr 2001, dass das eigentliche Gesetz über Ordnungswidrigkeiten niemals eingeführt worden ist! Wenn ein Ordnungswidrigkeitsgesetz jemals in Kraft getreten wäre, dann wäre das Einführungsgesetz, beim in Kraft treten des eigentlichen Gesetzes, doch sowieso hinfällig, da der Zweck erfüllt wäre.

    • axel schreibt:

      Dann ist das hier wohl auch nicht gültig ????

      Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.08.2009. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 S. 2353 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. August 2009).

      • mywakenews schreibt:

        Wenn man das Urteil des BVerfG v. 25.07.2012 „Bundeswahlgesetz“, sowie das v. 2008 so interpretiert wie es jeder machen sollte, dann wird klar, dass es überhaupt keinen rechtmässigen „Gesetzgeber“ in der BRD gibt. Es heisst dort, dass es keine „konstitutionell rechtmässige Regierung“ gibt. Und das bedeutet, dass möglicherweise seit Bestehen der Bundeswahlgesetze keine je gültige „Regierung“ am Ruder war, d. h. alles ist null und nichtig….
        Es handelt sich hier wohl um den grössten Skandal in Europa und der Welt! Das muss dringend an die Öffentlichkeit, oder?

        BRD: CDU/CSU und FDP „regieren“ illegal

  15. Aufgeklärter schreibt:

    Hab mich grad noch mal schlauer gemacht. Einführungsgesetz bedeutet, das es DAS GESETZ ist zum Zeitpunkt der Einführung. Es bedeutet lediglich, dass es veränderbar ist, welches ja auch geschehen ist. Ist nun mal leider so.

  16. Normaler Mensch schreibt:

    Mein Gott Leute, ihr wollt nicht, daß euch irgendjemand noch versteht oder? Da blickt echt keine Sau mehr durch. Kein Wunder, daß alles so bleibt wie es ist, wenn sämtliche Versuche der Aufklärung dermaßen versagen. Sagt doch gleich, daß wir zu 80% in einer DIKTATUR leben, dann weiß auch jeder wenigstens in etwa Bescheid.

  17. Fine schreibt:

    Im Alliierten Kontrollgebiet BRD oder DE „regiert“ die Militärregierung der Drei Mächte!
    Was ist also die Bundesrepublik Deutschland in Wirklichkeit?
    Das steht gut nachzulesen im Grunzgeschwätz dieser ORDNUNG selbst; einmal ist sie eine besatzungsrechtliche Ordnung gemäß Art. 79 GG, und dann ist sie nichts anderes als die Versailler Inkasso-Agentur, nämlich (seit 1918) Abgaben JEDER ART vom PERSONAL „Deutsch“ mit Zwang und Druck an die Juden abzuliefern!
    S. Art. 133 GG: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der VERWALTUNG des VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES ein“
    Die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ist also der Rechtsnachfolger (Sukzessor) der ALLIIERTEN BESATZUNGSMÄCHTE WEST (West-Mächte).
    Inhaber (alleiniger Gesellschafter) der BRD Finanzagentur GmbH, notiert beim Handelsregister Frankfurt/M., HRNr. 51411, ist Chaim Cohen; offiziell: Cajo Koch-Weser.

    Für die Bewohner des Bundesgebietes mit der „deutschen Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ liegt der Fall so, dass sie durch die Versklavung der angeblichen „Befreier“ – die US ARMY (UNITED STATES ARMY) und der britischen Besatzungsarmee zu JURISTISCHEN PERSONEN wurden und sich in WohnHAFT befinden.
    Daher ist es für die Juristen „am und im“ „Amtsgericht“ ein Leichtes, mit diesen zu Sachen gemachten so zu verfahren, wie es ihnen beliebt! Denn am 12. September 1950 wurde in den Westzonen das GELTENDE RECHT abgeändert und im Gerichtsverfassungsgesetz ein Paragraph aufgehoben: § 15 GVG.
    Seitdem sind alle Gerichte im Geltungsbereich des Militärgesetzes vom 12. Mai 1949, dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz, zu Privatgerichten geworden. (§ 15, Abs. 2 GVG) und alle Staatsgerichte aufgehoben worden (§ 15, Abs. 1 GVG), Gleichzeitig haben haben religiöse Gerichte wie Juden- und Freimaurergerichte wieder die Macht, verbindliche Urteile über ihre Angehörigen, oder bei den Freimaurern mit Beitrittsgesuch Gebannten zu sprechen (§ 15, Abs. 3 GVG).
    Nun sollte es nicht schwerfallen zu realisieren, welches Volk gemeint ist, wenn es heißt:
    „Im Namen des Volkes“ Das PERSONAL mit der Staatsangehörigkeit Sprache „Deutsch“ ist jedenfalls nicht gemeint! Die haben nur abzuliefern!
    Somit erklärt sich also auch, weshalb es keinen Juristen „am“ oder „im“ Gericht interessiert, wie die Gesetzeslage ist, denn es gilt immer das gerade „Geltende Recht“!

    Jeder (private, nichtgesetzliche) RICHTER AM (nichtstaatlichen) Amts- oder Landgericht agiert nach „geltendem Recht“! Das ist das Recht, das gilt, weil es gilt – je nach Morgenlaune des RICHTERS auf dem Logenplatz! Gefällt ihm das Mickymaus-Heftchen auf seinem Tisch nicht, gibt’s für den Beklagten ordentlich auf die Rübe; gefällt ihm das was er sieht, geht’s für den Beklagten evtl. besser aus. Die Honorar-Rechnungen der Rechtsbeuger gehen an das BMJ.
    Stellt der Beklagte Fragen, die dem Logenbruder nicht gefallen, kontert der auch mal mit Richterschikane. 😯

    Wer zu sehr auf die fehlenden Gesetzesgrundlagen u. a. bzgl. des OWiG hinweist, riskiert mitunter die Fahrerlaubnis. Dann ist der Weg zum gefälligen psych. Gutachter nicht weit, dem Beklagten wird bescheinigt, dass er „eine Gefahr für sich und für andere darstellt“ – und schwupps ist der Führerschein weg, oder er findet sich mitunter in der Klappse wieder. :mrgreen:
    Wirkt die übliche Hypnose im Folterparadies BRD nicht mehr und der/die Beklagte ist uneinsichtig der Meinung, dass er „Recht“ hätte, kommt das Recht des Gerichtspolizisten (24h/7 verfügbar) eben auch aus dem Lauf der Pistole oder des Gewehres.
    So sitzts aus im halluzinierten „Staat“ BRD! Und ALLE Besatzerhuren / Dienstschiebenden bei Gerichten, Bürger-Service, Behörden, incl. Firmen-Inkasso (Finanz“ämter“), wissen wem sie dienen! Sie wissen, dass sie Satans Knechte sind!

    Für DEUTSCHE nach dem RuStaG von 1913 (primär § 1 des RuStaG v. 22.07.1913) mit dem Anspruch auf den Reichsbürgerbrief von 1935 sieht die Sache allerdings ganz anders aus!
    Denn für sie ist DAS GELTENDE RECHT dasjenige, welches am 07. Mai 1945 gültig war.
    Insofern gibt es für DEUTSCHE z. B. weder eine BRD, noch ein Grunzgesetz, noch eine Verfassung, und somit u. a. auch keine Verwendung angeblich verfassungswidriger Symbole.
    Auch gibt es keine Volksverhetzung (§ 130 gilt nur für das PERSONAL, s. PERSONALausweis), noch Anklagemöglichkeiten wegen Völkermord und ähnliches.
    Ein DeutschER nach RuStaG v. 22.07.1913 verhandelt nicht mit der VERWALTUNG, gibt keine PERSONALIEN / PERSONALdaten an, wedelt niemals mit dem PERSONALausweis, sondern macht wahre Angaben zu seiner Person.
    Er/sie ist nicht (in) wohnHAFT, sondern führt einen ordnungsgemäßen Wohnsitz.
    Dazu auch mal nach dem Pass- und Ausweisgesetz des DR (Deutsches Reich) gugeln.

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  22. wahrheitsfinder schreibt:

    WARNUNG vor der Anerkennung einer „Weimarer Verfassung“, diese ist auch schon verfassungswidrig und unter „Fremddiktat“ zustandegekommen. Genau diese Gesetze aus der Weimarer Republik werden von einer BRvD heute noch angewandt, siehe AO von 1934, obwohl von den Alliierten 1947 entnazifiziert und aufgehoben (Hochverrat!) oder die Justizbeitreibungsverordnung etc.! Leute aufwachen, das GG selbst ist auch ein alliiertes Diktat!
    Kompetente und wahre Aufklärung gibt es nur hier:
    http://reichsamt.info/
    http://deutscher-reichsanzeiger.de/

  23. wahrheitsfinder schreibt:

    Aufklärung über die „wahren“ Vorgänge in dieser Welt:
    http://www.totoweise.files.wordpress.com/…/die-protokolle-der-weisen-von-zion.pdf

  24. ande schreibt:

    Hat denn einer von euch schlauen leute mal ein bußgeld nicht bezahlt!!!!! Und ist mit einer der oben genannten begründungen damit durchgekommen???

  25. ande schreibt:

    Und das lassen sich die behörden so gefallen, also ohne drohgebärden und so? Die versuchen einen nicht weiter einzuschüchtern? Oder braucht man da einen langen altem?

    • Thomas S. schreibt:

      update: es hat alles geklappt, selbst die Vollstreckungs’beamten‘ habe ich nach Hause geschickt. Doch ca. 5 Wochen später kam das böse erwachen. Die haben einfach mein Konto gesperrt und ich war mittellos, musste leider dann zahlen um am Leben wieder teilhaben zu können. Also die sitzen leider am längeren Hebel. Habe bis heute auch noch keinen Anwalt gefunden der gegen diese Bande vorm ISTG vorgehen will/kann 😦
      Wenn jemand einen kennt bitte an mich weiter leiten.

  26. ande schreibt:

    Also ich würds echt mal versuchen wollen!

  27. haunebu7 schreibt:

    Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.

  28. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG schreibt:

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    Glück, Auf, meine Heimat!

  29. Slawa schreibt:

    Mann braucht einen sehr Langen Atem und gegenseitige Unterstützung damit man überhaupt erreichen kann, ich bin kein Deutsche von Geburt an, aber mich juckt wie meine mitlebende Bürger verarscht werden,aber wen zu Sache kommt verzeihen sich alle !!!
    Deswegen werden alle weiterhin verarscht und mit eingezogenen schwänzen Leben !!!

  30. Longfellas schreibt:

    Hallo mywakenews team und auch community,

    ich habe ein Schreiben bekommen wo mir vorgeworfen wird auf einer Stadtautobahn die geschwindigkeit abzüglich Toleranz um 30 km/h (also 1 km/h vor Fahrverbot) begangen zu haben. Ich habe nur 2 Bilder vom „Ordnungsamt“ erhalten die auch zu dem Tag geblitzt haben sowie 15 meter hinter einem Verkehrsschild. Auf meine Antwort das die Beweise nicht tragbar und auch nicht von einer Fachkraft ausgeführt wurden kam ein Schreiben mit der Antwort (3 Wochen später) das die Beweise ausreichen (mir wird die Tat zugesprochen ohne jegliches nachprüfen) und ausgebildete Fachkräfte das geeichte Gerät bedient haben. Ich habe mich hier auf dieser Seite komplett durchgelesen und auch eine unterhaltung mit der Polizei gehabt. Die stellt sich jedoch quer und behauptet nichts von dem Bundesbereinigungsgesetz zu wissen sowie „Mit Ihnen macht es keinen Sinn zu diskutieren“ und auf die Frage warum die Polizei nichts über beschlossene Gesetze weis und ob ich meine Grundrechte aufgeben soll damit die zufrieden sind wurde ich des Polizeipräsidiums verwiesen. Nichts desto trotz stimmt ein freund von mir (Jurist) diesen dokumenten auf der seite zu!!!

    Jetzt folgt ein weiteres Schreiben mit Belegen (Beschlüssen und Gesetzesartikeln) die dem Ordnungsamt verständlich machen sollen das Sie Gesetzeswiedrig gehandelt haben.

    Ich rechne damit das dies an den „Staatsanwalt“ weitergegeben wird, und laut meinem freund muss sich jeder Richter Legitimieren und Termine müssen so lange getagt werden bis ein Gesetzlicher Richter gefunden wurde oder der fall halt eingestellt wird.

    Ich bedanke mich an mywakenews und halte euch gerne auf dem laufenden.

    • Longfellas schreibt:

      Hallo Community,

      heute kam ein schreiben mit der überschrift „Vollzug des Ordnungswidrigkeittengesetzes – OWiG – Anfrage Einspruch – Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx“

      mit folgendem Inhalt:

      Sehr geehrter Herr XXXX

      aus dem hier vorliegenden Schriftverkehr zu dem oben genannten Bußgeldbescheid kann nicht eindeutig entnommen werden, ob diese als Einspruch gewertet werden soll. Sofern dies gewünscht ist, bitten wir um entsprechende Mitteilung……

      Es wurden keine beweise geliefert und auch laut Ihrer aussage „geeichte Gerät und geschulte Personal“ wurden KEINE Eichprotokolle oder sonstiges mitgeliefert sowie das schreiben nicht legitimiert. Eine „original“ unterschrift ist vorhanden jedoch auch nur als Pharafel.

      Werde für diesen Bescheid kein Einspruch erheben sondern annehmen unter den bedingungen das wenn Sie staatlich sind sich legitimieren sollen, die geforderten Dokumente nachliefern sollen…ect.. sollten Sie Unternehmerisch handeln folgt auch diesbezüglich ein aufforderung um dies zu beweisen das Verträge diesbezüglich geschlossen wurden. Desweiteren werde ich einen Schadensersatzvertrag mitliefern und Ihnen dieses mal ein ca 20+ seiten Antwortschreiben zukommen lassen mit einer frist von 72h + 2 tage Postweg.

      Der Einspruch würde dazu führen das man versuchen würde mich über Ihre Gerichte zu verurteilen!

      Danke und Gruß

  31. Pingback: Warum niemand in Deutschland mehr Bussgelder für Ordnungswidrigkeiten zahlen sollte! | Mywakenews’s Blog | behindertvertriebentessarzblog

  32. Andy schreibt:

    Hat dies auf Andreas Große rebloggt.

  33. Pastor schreibt:

    moin, angenommen ich stehe nun vor einem Konflikt wegen einer Ordnungswidrigkeit.

    Wie soll ich argumentieren und was soll ich sagen, damit der möchtegern Staat seine Fresse hält?

    @bereits erfolgreich durchgeführt

  34. Mario schreibt:

    Heute am 05.10.2016 um 06:30 klopften drei Männer der Polizei an meine Wohnungstür. Nachdem ich wissen wollte wer da sei, benannten diese die Polizei. Ich reagierte nicht, dann hämmerten sie gegen die Tür bis ich von innen an der Wohnungstür stand. Sie standen draußen.

    Sie sagten mir ich solle die Tür öffnen, sie hätten einen Haftbefehl gegen mich.
    Ich wollte ihr Ausweise sehen, die sie als Beamte ausweist. Durch den Türspion wurde mir ein Dienstausweis vorgehalten, auf dem ich nicht viel erkennen konnte.

    Ich weigerte mich die Tür zu öffnen.

    Es begann ein Wortwechsel; Sie behaupteten, dass es für mich zwei Möglichkeiten gibt, eine Geldsumme von € 400,00 zu bezahlen oder sie würden einen Schlüsseldienst rufen, die Tür öffnen lassen, mich dann gefangen nehmen und mit auf ihr Präsidium abführen.

    Ich wollte den Haftbefehl sehen, dies verweigerten sie mir.

    Ich las ihnen folgenden Text vor,

    Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK):

    und erklärte Ihnen, damit gegen meine Menschenrechte zu verstoßen.

    Sie sagten, dass interessiere sie nicht, denn sie müssen den Haftbefehl vollstrecken!

    Es gab weitere Wortwechsel (von meiner Seite versuchte ich ihnen sachlich beizukommen), Sie beharrten stattdessen darauf die Tür öffnen zu lassen, wenn ich nicht kooperativ bin und selbst öffne.

    Alle meine Argumentationen, dass ihr Handeln nicht Rechtens ist, wurden ignoriert.

    Nach etwa einer Stunde hörte ich jemanden an der Tür handwerkeln (der Schlüsseldienst?) ich sagte, er solle aufhören. Die Bohrgeräusche gingen weiter.
    Dann öffnete ich doch noch die Tür, im selben Moment stürmten vier Männer auf mich zu und versuchten mir gewaltsam die Bewegung einzuschränken. Sie wollten mir Handschellen anlegen, ich drehte meine Arme und Hände weg, Sie wurden rabiater und bedrängten mich noch mehr, so sehr dass sie mich zu Boden drückten. Ich ließ nicht freiwillig zu, dass dies geschah und drehte mich weiterhin in ihrer Umklammerung. Ich sagte ihnen, dass das nicht notwendig sei und ich hätte das Geld. Sie machten unaufhaltsam weiter. Erst als einer mit einem Schlagstock meinen rechten Arm auf den Rücken hebelte, ein andere mir seinem Schuh in meinen linken Rippenbogen drückte, konnten sie mir die Handschellen auf dem Rücken anlegen. Als ich nun da unten lag, positionierte, der mit dem Schuh an meinen Rippen, seinen Schuh an meine linke Halsseite, sodass ich gänzlich bewegungsunfähig gestellt war.

    Zwei Männer hoben mich auf, obwohl ich sagte, dass auch alleine zu können, doch sie ließen mich nicht. Dann wurde ich nach meinem Ausweis und nach dem von mir schon angekündigten Geld gefragt.
    Sie wiesen mich an, auf eine bestimmte Stelle meines Sofas zu setzten und dort sitzen zu bleiben.

    Es standen drei Männer in ziviler Kleidung (einer mit schusssicherer Weste), ein Mann und eine Frau in Uniform in meinem Wohnzimmer.

    Ich wollte, dass sie ihre Namen, Ausweisnummer/ Dienstnummer aufschreiben.
    Sie sagten, später!?
    Namen gibt es nicht!!
    Ich könne mir ihre Dienstausweise Fotografieren…

    Ich wollte den Haftbefehl sehen.
    Sie sagten, später!?

    Auf einmal hatte ich alle meine Menschenrechte verloren???
    Ich wurde behandelt wie ein Schwerverbrecher!

    Aus meinem Portmonee nahm einer der zivilgekleideten Männer alles Geld heraus, zählten es ab, behielte € 400,00 ein und legte einen Übergabebeleg dazu dem Restgeld.

    Ich bestand wiederum darauf, dass sie mir ihre Namen, Ausweisnummer/ Dienstnummer notieren möchten.

    Der Mann, der den Übergabebeleg ausstellte, gab vor, den Einsatz zu leiten, seine Dienstnummer stehe auf dem Beleg und das muss reichen!

    Nachdem die Leute mir unfreiwillig € 400,00 entwendeten, befahlen sie mir aufzustehen, nahmen mich mit zur Wohnungstür, drehten mich um und befreiten mich von denn Handschellen, wünschten mir einen schönen Tag und verschwanden.

    Ich rief auf die Strasse hinterher, dass ich den Haftbefehl sehen möchte. Der „Einsatzleiter“ erwiderte, dass ich runter kommen solle, dann könne ich ihn sehen. Ich ging runter auf die Strasse. Unten angekommen, war niemand mehr da.

    Meine Nachbarin (eine Etage unterhalb) hat den „Einsatz“ akustisch mitbekommen und gleich im Anschluss meine Hautschürfungen und Prellungen die aus dem unfreiwilligen Handschellen anlegen resultieren fotografiert.

    Ich habe weder einen richterlich unterschriebenen Haftbefehl gesehen, noch einen Dienstgrad, Namen, Dienstnummer der am „Einsatz“ beteiligten Leute. Lediglich ein Übergabebeleg mit meinen Daten ein paar Aktenzeichen und einer Paraphe mit einer Zahlenkombination dahinter.

    So sieht die Realität aus…

    Was kann ich tun?

    • mywakenews schreibt:

      An die Öffentlichkeit gehen, Strafanträge gegen Unbekannt via Fax stellen, um so die Namen mitgeteilt zu bekommen durch die Generalstaatsanwaltschaft der Region. Vermutlich wird es eingestellt, weil sich das SYSTEM selbst nicht bekämpft. Das ist tägliches Vorgehen einer Mafia-ähnlichen Organisationsstruktur, die im Sinne der globalen Bankster-Familien speziell im Besatzungsgebiet Deutschland gegen die dort lebenden Menschen vorgehen. Der Bund/BRiD ist kein Staat, das westliche Besatzungskonstrukt „Bundesrepublik Deutschland“ wurde 1948 in der Rothschild-Villa in Königstein/Taunus gegründet:

      http://wakenews.net/html/brd.html

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  37. SABINE schreibt:

    o, sieht das aber wieder anders aus!

    http://landesverband.bayernpartei.de/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch/

    ODER ???

    Ich kopier, den o.a. Text hierhin !!!

    Existiert das Ordnungswidrigkeitengesetz noch?

    Im Internet kursiert seit einiger Zeit das Gerücht, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sei abgeschafft worden und dementsprechend gäbe es auch keine Bußgelder mehr. Teilweise lebt da auch implizit die schon etwas angestaubte Theorie auf, dass es die Bundesrepublik gar nicht gibt. Google spuckt hierzu eine derart erhebliche Anzahl an Treffern aus, dass da doch etwas dran sein muss…

    Dementsprechend haben wir auch schon einige Anfragen von Bürgern bekommen, die wir nun mit Unterstützung unserer Rechtsabteilung gerne beantworten:
    Grundtheorie

    Die Grundtheorie besagt, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst abgeschafft wurde. Dies sei am 23. November 2007 durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz passiert.
    Richtig ist

    Die erste Frage, die sich einem aufdrängt, ist: Warum sollte der Bundestag soetwas machen? Bußgelder sind eine derartig rentable Einnahmequelle für alle staatlichen Ebenen, dass man keinesfalls darauf verzichten will.

    Tatsächlich lautet Artikel 57 des Gesetzes (PDF-Aufgabe, Seite 9) folgendermaßen:

    Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)
    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

    Wohlgemerkt, das Einführungsgesetz dazu wird aufgehoben, nicht das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. Wie ein Bußgeld erhoben wird, wie hoch es sein darf und welche Verfahrensvorschriften zu beachten sind (also alles, was wichtig ist), steht im Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. In einem Einführungsgesetz werden dagegen verschiedene Übergangsvorschriften erlassen, um die Umstellung auf eine neue Rechtslage zu vereinfachen.

    Als das OWiG in ersten Ansätzen 1952 bzw. in der heutigen Form 1968 eingeführt wurde, brachte dies eine erhebliche Änderung der Rechtslage mit sich. Das, was nun eine Ordnungswidrigkeit war, war – grob gesagt – früher eine „Übertretung“. Übertretungen waren Straftaten, die mit Geldstrafe oder Haft geahndet werden konnten. Für sie galten das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Ordnungswidrigkeiten sind dagegen keine Straftaten, sondern sog. „nicht-kriminelles Unrecht“. Sie ziehen keine Strafe nach sich, sondern nur eine Geldbuße. Die wird anderes berechnet als eine Geldbuße, die Zahlungsmodalitäten sind andere und das ganze Verfahren ist außerdem ein völlig anderes.

    Das Einführungsgesetz zum OWiG (EGOWiG) musste also festlegen, was passiert, wenn jemand vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Übertretung begangen hatte, die zum Tatzeitpunkt noch eine Straftat war, nun aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend gab es einige Regelungen über die Zuständigkeit der Gerichte und über die anfallenden Kosten. Nachdem heute über höchstwahrscheinlich alle Strafzettel wegen Falschparkens aus dem Jahr 1967 rechtskräftig entschieden ist, braucht es das Einführungsgesetz nicht mehr. Das Ordnungswidrigkeitengesetz besteht aber weiterhin, da nirgends steht, dass es aufgehoben worden ist.
    Erste Abwandlung: Kein Anwendungsbereich

    Da es auch für den juristischen Laien relativ einfach ist, herauszufinden, dass das OWiG nicht aufgehoben wurde, gibt es eine Abwandlung der Grundtheorie: Danach ist das OWiG ungültig, weil es keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt, da nirgends definiert ist, in welchen Ländern oder Gemeinden es angewendet werden soll.
    Richtig ist

    Es gibt keine übergeordnete Rechtsnorm, die verlangt, dass ein Gesetz seinen Geltungsbereich angeben muss. Es existiert kein Urteil, das jemals ein Gesetz wegen eines fehlenden Geltungsbereichs aufgehoben hat – die Vertreter der Theorie sind bisher jedenfalls jeden Beleg dafür schuldig geblieben. Die Urteile, die das Fehlen eines Geltungsbereichs bemängeln, beziehen sich alle auf Verordnungen, bei denen klar ist, dass sie nur in einem eng umgrenzten Gebiet gelten können (z.B. Baumschutzverordnungen, Festlegungen eines Naturschutzgebiets, Bebauungspläne). Soweit aus diesen Urteilen „zitiert“ wird, wurden diese in der Regel gefälscht, indem man das Wort „Verordnung“ gegen „Gesetz“ ausgetauscht hat.

    Es ist jedenfalls völlig unumstritten, dass jedes bundesdeutsche Gesetz im gesamten Bundesgebiet gilt. Weder das Beherbergungsstatistikgesetz noch das Benzinbleigesetz noch das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz noch das Gesamthafenbetriebsgesetz und auch sonst kaum ein anderes Gesetz nennt seinen Geltungsbereich. Trotzdem werden alle diese Gesetze Tag für Tag angewandt. Dort, wo ein Geltungsbereich ausdrücklich definiert ist, geht es in aller Regel darum, die Geltung für deutsche Schiffe und Flugzeuge (§ 4 StGB) oder für Handlungen im Ausland (§ 5 StGB) festzulegen.

    Teilweise wird noch auf Art. 58 NGefAG verwiesen, wonach der räumliche Geltungsbereich einer Vorschrift angegeben muss. Übersehen wird dabei, dass es sich um das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz handelt. Das gilt selbstverständlich nur in Niedersachsen und außerdem nur für Verordnungen, die zur Gefahrenabwehr erlassen werden. Für allgemeine Gesetze des Bundes gilt es natürlich nicht. Und lustigerweise nennt das NGefAG seinen eigenen räumlichen Geltungsbereich ebenfalls nicht, verstößt also (wenn man die Theorie ernstnimmt) gegen sich selbst.

    Wenn wir mal spaßeshalber annähmen, dass das Gesetz tatsächlich bundesweit gelten würde, würde das auch nichts ändern. Denn kein Gesetz steht über dem anderen. Ein neu erlassenes oder geändertes Gesetz, das gegen ein bestehendes Gesetz verstößt, ist nicht ungültig. Im Gegenteil: Widersprechen sich zwei Gesetze, so hebt das neuere das ältere auf. Weil’s auf Latein schöner ist: Lex posterior derogat legi priori. Wird also ein Gesetz erlassen, das gegen das bestehende NGefAG verstößt, so wird dieses insoweit aufgehoben und das neue Gesetz gilt. Auch, wenn es keinen Geltungsbereich angibt. Nur, wenn eine unterhalb des Gesetzes stehende Verordnung (der niedersächsischen Landesregierung im Bereich der Gefahrenabwehr) nicht sagt, wo sie gilt, ist sie ungültig. Dem Ordnungswidrigkeitengesetz des Bundes ist das aber völlig egal.
    Zweite Abwandlung: Kein Einführungsgesetz

    Eine weitere Variante behauptet, dass es kein Gesetz ohne Einführungsgesetz geben darf. Mit Aufhebung des EGOWiG erlischt automatisch auch das OWiG.
    Richtig ist

    Ganz wenige Gesetze bekommen überhaupt ein eigenes Einführungsgesetz; normalerweise ist das nur für große und grundlegende Gesetzbücher so, wie z.B. das BGB, das StGB und diverse Prozessordnungen. Ein Gesetz wird durch Beschluss des Bundestags und ggf. des Bundesrats zum Gesetz; ein Einführungsgesetz ist da nicht notwendig.
    Einstellung eines Bußgeldverfahrens

    Als Beleg wird außerdem der Schriftwechsel eines Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angegeben. Dort hat der Beschuldigte die ganzen Theorien über das OWiG ausgewalzt. Das zuständige Gericht hat schließlich das Verfahren eingestellt. Daraus ergibt sich für die Verfechter der Theorie, dass sie recht haben.
    Richtig ist

    Das ist schon einmal deswegen ein Schmarrn, weil das Gericht das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt hat. Wäre es davon ausgegangen, dass das OWiG gar nicht existiert, dann hätte es folglich das Verfahren auch nicht aufgrund einer Vorschrift dieses Gesetzes einstellen können.

    Dass ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, ist übrigens gängige Praxis. Im OWiG-Verfahren gilt das sog. „Opportunitätsprinzip“: Eine Ordnungswidrigkeit wird nur geahndet, wenn das opportun ist, also die Kosten dem zu erreichenden Zweck angemessen sind. Das Gericht kann das Verfahren einfach beenden, wenn es „eine Ahndung nicht für geboten“ hält. Darum gibt es z.B. zahlreiche Amtsrichter, die Verkehrsdelikte gegen Ersttäter grundsätzlich einstellen. Außerhalb des Verkehrsrechts sind Einstellungen noch viel häufiger. Wer das nicht glaubt, soll einfach mal seinen Nachbarn wegen Ruhestörung oder irgendeinen privaten Homepagebesitzer wegen eines fehlerhaften Impressums anzeigen – in 99 % der Fälle stellt schon die Bußgeldbehörde selbst das Verfahren ein.

    Und bei einem Beschuldigten, der seitenlang ermüdende und abstruse rechtliche Erwägungen ohne jeden Hauch von Ahnung abgibt, hat kein Richter besondere Lust, eine Verhandlung durchzuziehen. Insofern ist es gar keine schlechte Idee, im Anhörungsbogen möglichst wortreich und ausschweifend darauf zu bestehen, dass es ein Gesetz gar nicht gibt – sofern man keinen Ruf zu verlieren hat und es einem wurscht ist, wenn man für leicht beschränkt gehalten wird. Alternativ kann man auch 15 Seiten Kochrezepte mitschicken.

    Wäre das Gericht übrigens der Meinung gewesen, dass der Beschuldigte tatsächlich recht hat, dann hätte es ihm nicht die Tragung seiner eigenen Auslagen auferlegt. Die Kostenentscheidung ist ein klares Indiz dafür, dass er das Verfahren sonst verloren hätte. So ist das „Urteil“ ganz einfach eine Verfahrenseinstellung trotz wahrscheinlicher Schuld, wie sie täglich tausendfach vorkommt.
    Fazit

    Die Theorie besitzt absolut keine Substanz. Wer gegenwärtig noch wegen eines Strafzettels aus den 60er-Jahren vor Gericht steht, könnte mit der neuen Rechtslage evtl. Glück haben – aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Wer aktuell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone fährt, in einer Wirtschaft raucht oder seiner von den Gemeinden abgewälzten Schneeräumpflicht nicht nachkommt, sollte sich jedenfalls eine andere Verteidigungsstrategie zurechtlegen.

    WAS, ist jetzt die richtige WAHRHEIT ???

    Mir raucht der Kopf bei all den ganz verschiedenen, aussagen!!!

    !!! Bitte, um AUFLÖSUNG !!!

    • mywakenews schreibt:

      interessant, sie fühlen sich genötigt dazu etwas zu verfassen, deuten in ihrem Versuch aber an, dass es noch andere Wege gibt über die Gültigkeit des geltenden Recht zu sinieren. Hierbei fallen mir z.B. folgende „Theorien“ ein. Das Bundeswahlgesetz ist ungültig, daher hat es seit Erstfeststellung in den 50ern nie eine gültige Regierung, also keinen Gesetzgeber gegeben, nächste: Ist die BRD(Vereintes Wirtschaftsgebiet o.ä.) ein souveräner Staat? Wohl kaum wie es Schäuble in seiner berühmten Rede in Frankfurt a.M. vor Bankstern bereits deutlich aussprach. Und da ist dann noch die Sache mit der Besatzung…mmmh, also was ist daran…? Und natürlich noch die Firmierung des Bundestag als Firma in internationalen Firmenregistern, sowie natürlich auch die anderen wesentlichen Organe der BRD…?
      Ach, und zum Schluss: Gibt es eigentlich Staatsbeamte? Gibt es Staatsrichter und Staatsgerichte…?

      also, da erwarten wir doch mehr vom Landesverband Bayernpartei, oder?

      • mywakenews schreibt:

        Also, jeder darf seine Ansichten haben, aber was die Staatssimulation BRD (BRiD/Bund) angeht, so lässt sich das doch sehr eindeutig finden, einfach hier einmal hereinhören:

        http://www.wakenews.tv/watch.php?vid=26796dd3a
        http://www.widerstand-ist-recht.de/

        Klicke, um auf verhandlung.pdf zuzugreifen

      • mywakenews schreibt:

        also deine geäusserte Meinung darfst Du gern behalten, aber Fakten schlagen die Fiktion, sorry. Besser Du gehts einmal richtig über die Bücher, hier ist aber dazu nicht der richtige Ort Deine SYSTEM-konforme Scheuklappe zu vertreten. Das kannst Du gern in den SYSTEM-Medien machen. Jegliche Verunglimpfung verbitten wir uns zudem hier auf dem Blog, bitte beachten, ansonsten werden solche Beiträge ggf. auch der Verfasser geblockt bzw. nicht veröffentlicht.

      • mywakenews schreibt:

        wenn ein Gesetz im Bund gegen das Zitiergebot verstösst, was ist das dann? Ein rechtgültiges Gesetz? Wenn Du Dich mit dem Recht beschäftigt hättest, wüsstest Du das, oder?
        Also, Du bist offensichtlich in einem „fachidiotischem“ Vakuum? Es geht um Grundsätzliches, nicht um ein Richter kann sich über alles hinwegsetzen.
        Zudem kommt noch die Interessenkonfliktsituation privater/öffentlicher Eid (Bar-Association) Bitte selbst schlau machen…;-)

      • mywakenews schreibt:

        wenn Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden, dann ist das Zitiergebot Art 119 anzuwenden. Klarer kann man es kaum lesen. Was sich irgendeiner, der das kommentiert, dabei denken mag, interessiert niemanden! Es bleibt ein Kommentar und kein Gesetz! Offenbar bist Du nicht informiert darüber, dass der angebliche Gesetzgeber des Bund, der Bundestag, lediglich ein Unternehmen ist. Seit wann erlassen Firmen Gesetze? Auch das BVerfG ist eine Firma. Wenn es je einen Gesetzgeber gab (Westdeutschland/BRD waren Besatzungskonstrukte und die BRD war nie ein souveräner Staat), dann dürfte die Firma BVerfG bereits seit 1956 „geurteilt haben, dass das Bundeswahlgesetz ungültig war, das wurde in 2012 erneut bestätigt.
        Hier darfst Du über die BRD stöbern:

        Klicke, um auf Merkblatt-Amtswalter.pdf zuzugreifen

        http://wakenews.net/html/brd_2017.html
        http://wakenews.net/html/brd.html

      • mywakenews schreibt:

        ein Kommentar ist kein Gesetz und ersetzt dieses auch nicht. Wer in der Normenhierarchie versucht in der Rangfolge untere Gesetze, gar Verordnungen über die darüber leiegenden Grund- und Menschenrechte (Völkerrecht) zu stellen, der muss gute Argumente dafür haben und sich da nicht etwas zusammenreimen um dem SYSTEM der Ausbeutung und Versklavung von Menschen zu dienen. Offenbar kennst Du den Unterschied von PERSON (=Fiktion) und Mensch nicht? Kein Mensch steht über dem anderen. Der Mensch steht vor dem Gesetz bzw. dem Gesetz gegenüber. Blacks Dictionary.
        Schon mit dieser Nichtkenntnis disqualifiziert sich jeder Pseudo-Rechtsgelehrte, wenn er den Unterschied nicht kennt bzw. diesen verleugnet.

      • mywakenews schreibt:

        Offenbar kennst Du den Unterschied von PERSON (=Fiktion) und Mensch nicht? Kein Mensch steht über dem anderen. Der Mensch steht vor dem Gesetz bzw. dem Gesetz gegenüber. Blacks Dictionary.
        Schon mit dieser Nichtkenntnis disqualifiziert sich jeder Pseudo-Rechtsgelehrte, wenn er den Unterschied nicht kennt bzw. diesen verleugnet.

      • mywakenews schreibt:

        Offenbar kennst Du den Unterschied von PERSON (=Fiktion) und Mensch nicht? Kein Mensch steht über dem anderen. Der Mensch steht vor dem Gesetz bzw. dem Gesetz gegenüber. Blacks Dictionary.
        Schon mit dieser Nichtkenntnis disqualifiziert sich jeder Pseudo-Rechtsgelehrte, wenn er den Unterschied nicht kennt bzw. diesen verleugnet.

      • mywakenews schreibt:

        ok, also bleibt nur die Löschung, sorry ;-(

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