Die diebischen Elstern vom Landratsamt Lörrach?

Die diebischen Elstern vom Landratsamt Lörrach

Abb.: Collage aus Internetbildern

Schon wieder haben auf meinem Hof die Diebe zugeschlagen!

ich konnte es nicht fassen, bei meinem Bruder im Briefkasten (!) befand sich folgender Fresszettel:

Diebische Elster-Nachricht vom Landratsamt Lörrach Frau Dr. Sarah Stephan

Abb.: vorgefundene Nachricht des/der Diebe

als pdf-Dokument: Diebische Elsternachricht vom Landratsamt Lörrach Frau Dr. Sarah Stephan

Beobachtete Eigenschaften von Elstern:
Wie alle Rabenvögel, so gehören auch die Elstern zu den opportunistischen Omnivoren. Ihre Nahrung besteht dabei in etwa zur Hälfte aus tierischer Nahrung. Dazu gehören neben Insekten und deren Larven auch Regenwürmer, Schnecken und andere wirbellose Tiere sowie kleinere Wirbeltiere wie Mäuse, Jungvögel, Eier, kleinere Reptilien und Amphibien. Gelegentlich verschmähen sie auch Aas nicht. Mit anderen Worten, nichts ist vor der Elster sicher.
Quelle: http://tierdoku.com/index.php?title=Elster

Hier nun waren sowohl mein Bruder, als auch ich sehr verwirrt, erstens, mein Bruder wohnt am  anderen Ende des Dorfes, ich bin auch nicht bei meinem Bruder gemeldet, noch habe ich dort eine Postadresse…

Als ich selbst auf meinem Hof nachschaute musste ich feststellen, dass Diebe 2 Hasen aus ihren Ställen geklaut hatten und es gemäss o. a. “Fresszettel” – Schreiben der Fa. Landratsamt Lörrach in die Schuhe geschoben haben.

Soweit sind wir schon, man bestiehlt mich, wenn ich weg bin, dann hinterlässt man eine „falsche (?) Fährte“ !

Also, es geht munter weiter mit den Drangsalierungen hier in Grenzach-Wyhlen im Landkreis Lörrach, es ist unglaublich zu was die Leute hier und in der Umgebung fähig sind.

ACHTUNG!

Noch einmal für alle, die es immer noch nicht mitbekommen haben, dazu zählen alle Tierhalter, Landwirte, Bauern, deren Verbände und Organisationen:

In der BRD ist das sog. TierSchG (Tierschutzgesetz) nicht anwendbar, da es nicht rechtsgültig ist.

Der Hauptgrund, es ist nie in Kraft getreten:

TierSchG nie in Kraft getreten

Abb.: Screenshot aus dem Gesetzestext (zum Vergrössern anklicken)

Hier steht es explizit und ist für jeden nachprüfbar, es gibt kein Inkrafttreten dieses Gesetzes, daher ist es auch nicht rechtskräftig und kann nicht angewandt werden!
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

und ausserdem, es verstösst gegen das im Grundgesetz obligatorische Zitiergebot… Dort ist es obligatorisch und nachprüfbar, wenn Grundrechte mittels anderer Gesetze eingeschränkt oder ausgehebelt werden, dann ist zwingend der jeweilige Artikel des Grundgesetzes zu zitieren, das ist aber ebenso nicht der Fall, daher ist das TierSchG doppelt nichtig!

Zitat:

Außerdem enthält das TierSchG zwar Straf- und Bußgeldvorschriften, und ermöglicht auch das Einziehen von Tieren (§19 TierSchG), aber das Gesetz kann nicht greifen, denn erstens mangelt es am Inkrafttreten und zweitens wurde das Zitiergebot des GG nicht berücksichtigt, was automatisch zur Folge hat, dass a) das Gesetz nichtig ist und b) sämtliche Aktivitäten der Firma Landkreis Lörrach/Landratsamt Lörrach bzgl. der Wegnahme der Tiere rechtswidrig waren und sind. Ihr „Tierhaltungsverbot“ ist völliger Blödsinn, denn dieses darf nur ein ordentliches und rechtsgültiges Gericht beschliessen (§20, 20a TierSchG). Soweit ich das sehe ist das ein ganz klarer Fall von Willkür, Amtsanmaßung und Rechtsbeugung. Das TierSchG ist kein vorkonstitutionelles Recht wie das EStG oder die JBeitrO und muß somit alle Grundrechteeinschränkungen nach Art. 19 GG nennen und das ist nicht der Fall!

 

Daher kann ich nur raten, bevor es so weit kommt wie bei mir, dass ihr, die betroffen sind von der Drohung der Wegnahme von Tieren, dass ihr diese zurückweist!

In meiner o. a. Diebstahlsache habe ich nunmehr das Landratsamt, so wie es auf dem „Fresszettel“ aufgeführt ist angeschrieben habe, mal sehen, ob die sich zum Diebstahl bekennen oder nicht, dann erfolgen Strafanträge…

Hier meine Auskunftsbegehren:

Zitat Anfang:

Per Fax: 07621-410-92240

An
Frau
Dr. Stephan
Fa.
Landratsamt Lörrach
Abteilung
Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Palmstraße 3
79539 Lörrach

09.05.2014

Sie werden hiermit verpflichtet unverzüglich Ihrer vorgesetzten Geschäftsführerin, Marion Dammann eine Kopie dieses Schreibens vorzulegen

Meine Zeichen MD TERROR 08.05.2014/09.05.2014 STEPHAN LRA, (bitte immer bei Korrespondenz angeben), Ihr Tierdiebstahl v. 08.05.2014, Protest, Zurückweisung, Auskunftsverlangen, Termin, Kostennote, konkludente Vereinbarungen, Strafanzeige Generalstaatsanwalt /IStGH, Plünderung nach Art. 46 HLKO, Völkerrecht


Sehr geehrte Frau Dr. Stephan,

bezugnehmend auf Ihr selbst angezeigtes illegales Eindringen und Ihren Tierdiebstahl vom 08.05.2014, welchen ich nach rechtlicher Würdigung des Erscheinens Ihrer Person, Ihrer Art des Auftretens, Ihren Äußerungen als weiteres unerwünschtes Geschäftsangebot erkannt habe.

Sie haben, Frau Dr. Stephan mit Ihrem Tierdiebstahl eine konkludente Vereinbarung über die Entrichtung eines Schadenersatzes in Höhe von 3.000.000,00 €uro ( in Worten drei Millionen) an mich für Ihre Menschenrechtsverletzung geschlossen, gemäss den Aushängen an meinem Briefkasten und an der Stalltüre.

Sie erhalten daher in der Anlage dieses Schreibens die entsprechende Abrechnung des konkludenten Schadenersatzes für Ihre Menschenrechtsverletzung in Höhe von 3.000.000,00 €uro zu Ihrem Ausgleich innerhalb einer Woche.

Ich habe also wie oben erwähnt, Ihre Aktivitäten vom 08.05.2014 als Geschäftsangebot von Ihnen an mich erkannt

Dieses Geschäftsangebot von Ihnen kann ich hiermit höchstens unter folgenden Voraussetzungen annehmen:

  1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

  2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Landes Baden Württemberg, sowie der des Landratsamtes Lörrach und des Landkreises Lörrach.

  4. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Polzeipräsidiums Freiburg, und dessen Aussenstelle Lörrach.

  5. Sie erbringen einen notariellen Nachweis über die amtlich – hoheitlichen Befugnisse des Tierschutzverein Rheinfelden.

  6. Sie erbringen einen notariellen Nachweis darüber, dass das Tierschutzgesetz in der BRD Gültigkeit besitzt, wann es in Kraft getreten ist und dass das Tierschutzgesetz das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegte Zitiergebot nicht verletzt wird.

  7. Sie erbringen einen notariellen Nachweis über Ihre amtlich – hoheitlichen Befugnisse, dass Sie mir ohne entsprechende Urkunden, rechtsgültige Beschlüsse/Urteile eines gesetzlichen, staatlichen Gerichts/Richter mittels eines nicht amtlichen handgeschriebenen „Fresszettels“ ohne jedwede ordentliche Form Eigentum von meiner Liegenschaft, meinem Grundstück, meinen Stallungen entnehmen dürfen.

  8. Bitte beantworten Sie diese Frage: Sind Sie Mitglied einer Sekte wie Scientology o.ä oder Mitglied einer Loge/ einer geheimen Gesellschaft wie Freimaurer, Rotary, Lions Club? Wenn ja, dann bei welchen/r? Haben Sie ein Common Purpose – Seminar besucht? Wenn ja, welches?

hiermit weise ich zunächst Ihren Vorschlag der Tierplünderung vom 08.05.2014 bis zur vollständigen Beantwortung o. a. Auskunftsbegehren ab.

Auch weise ich Ihr nach derzeitigem Wissenstand vorgenommenes widerrechtliches Betreten meines Hofes, den Anlagen, sowie das Eindringen in meine Betriebsgebäude zum Zwecke des Tierdiebstahls unter Begleitung bewaffneter Uniformierter am 08.05.2014 als ungesetzlich und unrechtmässig bis dahin zurück!

Hier erfolgen meinerseits dann noch entsprechende Schadensersatzforderungen, sollten Sie Ihre Amtlichkeit nicht befriedigend nachweisen können. Ebenso werden diesbezüglich separat gegen die bewaffneten Uniformierten (Fa. POLIZEI LÖRRACH) bereits von mir Schadensersatzforderungen vorbereitet, da es offenkundig ist, dass diese widerrechtlich handelten! Hinsichtlich des Geschäftsverhältnisses weise ich Sie auch darauf hin, dass Ihr Unternehmen/Ihre Firma mir gegenüber bereits in Millionenhöhe mit Zahlungen im Rückstand ist, auch sind die mir/meinem Betrieb zustehenden Zahlungen (EU), sowie diverse Miet- und Schadensersatzkosten überfällig!

Ferner behalte ich mir vor, bei Nichtvorlage der geforderten Unterlagen und der rechtlichen Grundlagen, Strafantrag / Strafanzeige / Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung, Nötigung und Erpressung beim internationalen Strafgericht gegen Sie einzureichen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Faxzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma oder Sie etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl;

  • als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen
    daraus folgenden Konsequenzen,

  • als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 6.000.000.- € (in Worten sechs Millionen Euro) meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB).

  • als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien.

  • als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Sollten Sie den vorstehend genannten Betrag von 6.000.000,00 €uro nicht auf einmal bezahlen können, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit mir wegen der Vereinbarung einer Ratenzahlung in Verbindung.

Hierdurch entstehen weitere Kosten.

Sie sind, Frau Dr. Stephan für allen Schaden, welchen Sie dadurch verursachen gemäss Handelsrecht (HGB) und BGB privat und persönlich haftend und verantwortlich.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses heutige Schreiben und die hier angekündigte Stellungnahme, genau wie alle übrigen Aufwendungen meinerseits, welche Sie durch Ihre unrechtmäßigen Vorgehensweisen mir gegenüber, ohne gültige Rechtsgrundlagen verursachen, für Sie kostenpflichtig ist.

Sie finden hierzu in der Anlage meine heutige Kostennote.

Jedes weitere Ihrer Schreiben ohne Nachweis hoheitlicher Befugnisse und gültiger Rechtsgrundlagen wird ebenfalls von mir kostenpflichtig (Kostennote) abgerechnet, sowie jeweils mit einer zusätzlichen Schadensersatzsumme in Höhe von jeweils 3.000.000,00 Euro belegt, für deren Zahlung Sie sich hiermit verpflichtend pfandrechtlich unterwerfen. Gesetzesgrundlage hierfür ist das BGB, sowie meine bei Ihnen bereits aktenkundige konkludente Vereinbarung!

Bei jeder zukünftigen Verletzung meiner Grund- und Menschenrechte treten Sie und jeder Ihrer Mitarbeiter in beigefügte konkludente Vereinbarung ein und erklären sich damit einverstanden für jede Verletzung dieser Grund- und Menschenrechte jeweils 10 Millionen Euro (zehn Millionen Euro) zu zahlen!

Da Sie u. a. von mir bereits Rechnungen (offene Forderungen) vorliegen haben und die Höhe dieser Forderungen gegen Sie bereits eine kritische Höhe erreicht haben, bitte ich Sie mir gleichfalls mit gleicher Fristsetzung eine Vermögensübersicht zuzustellen, die genügende Auskunft über Ihre Zahlungsfähigkeit beinhaltet (s. Anlage). Ich behalte mir vor ebenso eine Schufaauskunft einzuholen!

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Mit freundlichen Grüssen

Martin Deschler


Anlagen:

Kostennote Dr. Stephan vom 09.05.2014

Abrechnung konkludent für Menschenrechtsverletzung Frau Dr. Stephan vom 09.05.2014

Kostentabelle Januar 2014

Vereinbarung Grund- und Menschenrechte konkludent Januar 2014

Vermögensübersicht (bitte ausfüllen u. unterschrieben zurücksenden!)

Zitat Ende

 

Rechtswillkür der Fa. Landratsamt Lörrach und deren Mitarbeiter

Unabhängig davon, dass die Gründe der Tierplünderung auf meinem Hof in den vergangenen Jahren inhaltlich falsch und nur vorgeschoben waren um auf meinem Gelände Platz für das Grossprojekt Rheinlagune zu schaffen zum Wohle einiger Weniger, die sich mein Land und meinen Hof unter den Nagel reissen wollen, ist das Landratsamt bekanntermassen nur eine Firma wie es hier im internationalen Handelsregister Dun& Bradstreet nachzulesen ist. Schon deshalb geht hier nichts mit “Staatlichkeit”, “Amtlichkeit”, das Landratsamt Lörrach ist weder staatlich, noch amtlich. Es ist eine Institution einer schwerreichen Lobby, die dies Einrichtung verwendet um die eigenen Belange und Ziele durchzusetzen unter Vortäuschung von Staatlichkeit und Amtlichkeit.

 

Landratsamt Lörrach D+B

Abb.: Screenshot D&B, Firma Landratsamt Lörrach

 

Die Rechtsgrundlagen wurden und werden vorgetäuscht wie oben beschrieben ist das TierSchG nie in Kraft getreten, das Zitiergebot ist verletzt, also kann dieses Gesetz nicht angewandt werden.

In zahlreichen Zurückweisungen und Auskunftsbegehren und mehreren hunderten Seiten Schriftverkehr kann ich das nachweisen.

Ein trauriger Zustand herrscht in Deutschland, es herrscht Rechtstillstand, es gibt keine Staatlichkeit, keine Amtlichkeit, es herrschen Zustände wie in einer Bananendiktatur, die nur noch äusserlich durch den Einsatz bewaffneter Uniformierter, also mit Gewalt aufrecht erhalten wird.

Jeder muss seine Schlüsse daraus ziehen, also für mich ist die Situation klar, dieses System muss beendet werden!

Wer mich unterstützen möchte, dem bin ich sehr dankbar!

Euer Martin Deschler

Hilfsaktion Martin Deschlersm

Lieben Dank an alle die mich unterstützen - Martin Deschler

Links:

Die diebischen Elstern vom Landratsamt Lörrach?

http://martindeschler.wordpress.com/2014/05/14/die-diebischen-elstern-vom-landratsamt-lorrach/

http://martindeschler.wordpress.com/unterstutzunghilfe/

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25 Antworten zu Die diebischen Elstern vom Landratsamt Lörrach?

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  3. feld89 schreibt:

    Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.

  4. Pingback: Die diebischen Elstern vom Landratsamt Lörrach? | Mywakenews’s Blog | Willibald66's Blog/Website-Marketing24

  5. lothar harold schulte schreibt:

    Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.

  6. Realist schreibt:

    Wundert ihr euch etwa, dass das Spiel so weiter geht?
    Gesetze werden von denen ausgelegt, wie sie es benötigen!
    So machen einfach weiter das, was sie wollen!
    Ihr könnt euch noch so abstrampeln und habt doch keine Chance!
    Denn sie haben den Ballermann!

    Wenn ihr es nicht begreifen wollt, dass es immer so weiter gehen wird, solange das Gewaltmonopol beim „Staat“ bleibt, werdet ihr nichts ändern, sondern brave Arbeitssklaven bleiben, die im Zweifel in eine kalte Zelle geworfen werden, um euch gefügig zu machen!

    Die einzige wahre und effektive Lösung ist, eine Bürgerwehr flächendeckend zu etablieren, die vom Volk direkt mit allen Mitteln und Rechten ausgestattet wird, um solche Verbrecher sofort aus den „Behörden“ zu schleifen und in den Knast zu werfen.
    Dann hätte wir mit einem Schlag Ruhe, da sich dann niemand von denen mehr trauen wird, solche unmenschlichen Schweinereien zu begehen!

    Wer meint, er lebe ja in einem Rechtsstaat und könne mit Anwälten und Gerichten irgendetwas gegen diese Verbrecher ausrichten, hat noch nicht erlebt, wie heutzutage die sogenannten „Richter“ die Gesetze verbiegen!
    Wacht endlich auf!
    Alle Macht geht angeblich vom Volke aus!
    Dann setzt diese schönen Worte endlich mal in die Tat um!
    Wie, habe ich euch gerade erklärt!

    Aber wie die Vergangenheit mir gezeigt hat, wird es mehr, als ein paar Leute, die nur wieder dagegen sind, nicht geben!
    Selber schuld!
    Dummheit bestraft sich eben immer selber!
    Und in den „Behörden“ lachen sie schallend über eure Dummheit!

    • mywakenews schreibt:

      hahahaa, netter Versuch!

      • Realist schreibt:

        Was soll das heißen?
        Meinst du etwa, meine Ansicht ist falsch?
        Glaubst du, es läuft in der BRiD alle nach Recht und Gesetz?
        Glaubst du, die „Behörden“ vertreten den Willen des Volkes?
        Glaubst du, es wird sich etwas ändern, solange das Gewaltmonopol auf ihrer Seite bleibt?

        Ich sage, dass sich nur dann etwas ändern wird, wenn das Volk seinen Schutz wieder selber in die Hand nimmt und diejenigen aus dem Verkehr zieht, die ihre Macht ausnutzen, wie in Lörrach.
        Nur auf der Straße zu demonstrieren und Mahnwachen abzuhalten reicht nicht. Man muss die Täter aus den Amtsstuben entfernen!
        Dazu braucht es Leute, die vom gesamten Volk legitimiert worden sind, diese Macht ausüben zu dürfen.

        Es ist im Grunde ganz einfach.
        Einfach eine bundesweite Volksabstimmung abhalten, ob eine flächendeckende Bürgerwehr eingeführt werden soll. Nur dann ist sie legal und niemand kann behaupten, es sei eine kriminelle Vereinigung, wie sie es z. B. beim DPHW gemacht haben, was in meinen Augen von Anfang an eine Todgeburt war!
        Und nur dann wären solche Menschenrechtsverletzungen, wie in Lörrach, nicht mehr möglich!
        Aber da die meisten zu faul und zu vollgefressen sind, wird sich leider nichts ändern!

        Das ist mein Lösungsvorschlag und meine Sicht der Realität, die sich immer wieder bestätigt!

      • Werner schreibt:

        Hi Detlev
        Ich finde die Idee von Realist gar nicht so schlecht!
        Ich würde aber keine Bürgerwehr machen, sondern eine Eingreiftruppe, die nur den Willen des Volkes unterstellt ist.
        Wenn der Verdacht besteht, dass andere Interessen durchgesetzt werden sollen, als die, die man vorgibt, dann könnte man die Schreibtischtäter aus ihren Büros holen und z. B. unter Hausarrest stellen, bis die ganze Sache geklärt ist.
        Der Betroffene kann dann bis dahin erst einmal weiter machen, damit er keine wirtschaftlichen Verluste erleidet.
        Im Fall Martin Deschler, wo es offensichtlich nicht um Tierschutz geht, sondern darum ihn wirtschaftlich fertig zu machen, um an sein Grundstück zu kommen, könnte er diese Eingreiftruppe um Hilfe bitten.
        Die setzen alle Verantwortlichen fest und Herr Deschler könnte erst einmal so weiter machen, bis die ganz Sache geklärt ist.
        Dann wäre endlich Schluss mit staatlicher Willkür und das Volk kann direkt für Gerechtigkeit sorgen!
        Es wäre sicher sinnvoll, wenn sich alle mal diese Idee durch den Kopf gehen lassen, anstatt immer gleich abzuwinken.
        Wenn man bedenkt, dass es überall solche Fälle wie in Lörrach gibt, wird es höchste Zeit dafür.
        Zum lachen finde ich dies auf jeden Fall nicht!

      • mywakenews schreibt:

        nun, wir sind nicht politisch tätig, sondern beschäftigen uns mit der Wahrheitsfindung und nutzen dafür Wort und Schrift und Öffentlichkeit. Alles andere kann sich über die Zeit entwickeln, wenn es gar keine andere Möglichkeit mehr ergibt, aber das ist weder die Absicht von uns bei Wake News, noch von Martin Deschler, soweit ich das beurteilen kann.

      • Realist schreibt:

        Zu: „mywakenews schreibt:
        Mai 16, 2014 um 9:05 vormittags“

        Es ist ja gut und wichtig, Wahrheitsfindung zu betreiben und die Öffentlichkeit aufzuklären. Aber das kann nur der erste Schritt sein, der ja auch schon seit etlichen Jahren im Internet abläuft!
        Um überhaupt eine Veränderung zu bewirken, muss aber auch nach Lösungen gesucht und diese verbreitet werden.
        Und dafür ist jetzt die Zeit!
        Nur mit dem ewigen Gerede wird dies niemals geschehen!
        Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter!
        So wird das nichts!

        Ich vermute mal, Herrn Deschler geht es mehr darum, dass er wieder in Ruhe sein Geschäft als Landwirt nachgehen kann. Und da wäre mein Vorschlag einer Bürgerwehr eine effektive Lösung seiner Probleme mit den Behörden!
        Natürlich ist dies nur legitim möglich, wenn das Volk dahinter steht. Mit gesetzwidrigen Gruppierungen habe ich nichts am Hut! Aber das habe ich ja hinreichend erklärt.

        Anstatt solche nicht gerade sehr hilfreichen Kommentare, wie „hahahaa, netter Versuch!“ hätte ich erwartet, dass auch Wakenews offen für solche Vorschläge ist!
        Zumal auch Wakenews praktische Lösungsvorschläge für bestimmte Probleme anbietet. Also, ist das wohl auch ein Thema bei Wakenews.

        Dass eine Umsetzung meines Vorschlages noch sehr unwahrscheinlich ist, ist mir schon klar. Aber man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, dass das Volk einmal erwacht und erkennt, wie wichtig es ist, derartige Mittel in der Hand zu haben, damit wirklich mal alle Macht vom Volke ausgeht und es direkt gegen behördlich verordnetes Unrecht vorgehen kann.

      • mywakenews schreibt:

        nun, es erreichen uns hier und anderswo leider auch hin und wieder Aufrufe zu Gewalt oder politisch motivierte Vorschläge, die wir nicht freischalten bzw. entsprechend kommentieren. Wenn der Aufbau einer „Bürgerwehr“ vorgeschlagen wird und das kommt gelegentlich, dann gilt es zunächst diesseits anzumerken, dass alles immer auf rechtsgültigen Beinen stehen muss, dazu gehören entsprechende vom Volk, dem Souverän genehmigte und verabschiedete Gesetze. In der BRiD steht die Verwaltungs-Geschäftsführung auf dem Standpunkt, dass sie allein das Gewaltmonopol hat, das bringt sie allerorts zum Ausdruck und setzt das eben mit Gewalt durch. Deshalb kann es nicht unsere Aufgabe sein darüber zu bestimmen, sondern das kann nur im Rahmen einer vom Volk, dem Souverän gewünschten Art gefordert werden. Das geht aber nur, wenn das Volk/der Souverän über diese Rechte, diese Funktionen aufgeklärt wurde. Die Matrix-/Massenmedien tun das nicht; denn die arbeiten für das dzt. Regime. Es ist ein langer, aber effektiver Weg dies eben über den Weg der Aufklärung zu tun, so wie wir es versuchen.
        Gewalt ist nicht der Weg, darauf möchten wir hinweisen!

    • Werner schreibt:

      @ Realist

      Kleine Anmerkung zum Vorschlag von Realist:

      Das Ganze kann nur funktionieren, wenn diese Gruppe nicht eigenmächtig handeln darf, sondern ausschließlich den Willen des Volkes umsetzt. Mehr nicht! Auch um zu verhindern, dass die Mitglieder dieser Gruppe angreifbar oder korrumpierbar werden.

      Auch müssen bei der Entscheidungsfindung, ob diese Gruppe in einem bestimmten Fall vorgehen soll, möglichst das gesamte Volk befragt werden, damit nicht irgendwelche regionalen Interessensgruppen einen zu großen Einfluss auf das Ergebnis der Befragung bekommen.

      Die Festsetzung der betreffenden Amtsträger darf keine Strafaktion darstellen, sondern nur zu dem Zweck dienen, dass diese mögliche, illegale Handlungen nicht weiter durchführen oder nachträglich verschleiern können.

      Das Volk darf und muss nur ausschließlich nach seinem Gerechtigkeitssinn entscheiden und nicht nach Gesetzeslage. Eine juristische Bewertung bleibt auch weiterhin den Gerichten vorbehalten.

      Wenn diese Regeln eingehalten werden, dann hätte, nach meiner Meinung, das Volk in der Tat eine mächtiges Mittel in der Hand, um ohne große Gewaltanwendung für Gerechtigkeit zu sorgen.

      Leuten, wie dem Herrn Martin Deschler würde dies mit Sicherheit helfen, diesen Angriff auf seine Existenz möglichst unbeschadet zu überstehen.
      Leider gibt es so eine Gerechtigkeitsgruppe noch nicht! 😦

      • Realist schreibt:

        Zu: Werner schreibt:
        Mai 16, 2014 um 1:57 nachmittags

        Danke, für deine Anmerkung. Ich sehe es genauso wie du!
        Nur so wäre es überhaupt legal und sinnvoll!
        Alles Andere würde so enden, wie der DPHW!
        Die Etablierung einer solchen Gerechtigkeitsgruppe, wie du sie nennst, sehe ich als fundamental wichtiger an, als z. B. die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
        Ich frage mich nur, ob und wann das Volk diese Notwendigkeit erkennt, um zum ersten Mal wirklich alle Macht vom Volke ausgehen lassen zu können?
        Aber ohne entsprechende mediale Verbreitung wird das sowieso nichts. Und selbst dann, wird die NWO diesen Einfluss auf ihre Machtstrukturen nicht zulassen.
        Wir sind halt alle Sklaven des Systems!
        Aber wie sagt man so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt!

  7. Frank schreibt:

    Hoffentlich wart ihr diesmal so schlau und habt zumindest eine billige Videokamera mit Bewegungsauslöser installiert, um die diebischen Elstern zu filmen und Beweismittel zu haben!

  8. Elastine schreibt:

    „In der BRD ist das sog. TierSchG (Tierschutzgesetz) nicht anwendbar, da es nicht rechtsgültig ist.

    Der Hauptgrund, es ist nie in Kraft getreten:“

    „ist nie in Kraft getreten“ – darauf wird hiermit höflichst wie folgt hingewiesen:
    http://dejure.org/gesetze/GG/82.html
    Artikel 82 GG
    (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.

    (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

    • Elastine schreibt:

      … Gleichwohl ist das TierSchG dennoch ungültig/nichtig, weil:
      – fehlender räumlicher Geltungsbereich
      – Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 2.2 GG und Art. 14 GG werden nicht zitiert)
      – 13 GG wird zwar in § 16 (3) 2. TierSchG zitiert, jedoch fehlt in den Schlußbestimmungen des TierSchG der Hinweis > Einschränkungen von Grundrechten <, incl. der zu nennenden Einschränkungen von Grundrechten, gänzlich.

    • mywakenews schreibt:

      …aber, wenn ein legitimer Gesetzgeber fehlt…? Dann kann es wohl auch keine rechtsgültigen Gesetze geben…?

      Nichtigkeit des Bundeswahlgesetzes schon von Anfang an und wer hat denn überhaupt gewählt? Deutsche? Mit Perso/Reisepass?

      § 12 Wahlrecht

      (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage…

      § 15 Wählbarkeit

      (1) Wählbar ist, wer am Wahltage

      1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und…

      Hier geht’s zum besagten Urteil des Bundesverfassungsgerichts: http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html

      DAMIT ist im Grunde genommen alles gesagt! Denn “Bundesbürger”, die nur einen Perso oder einen Paß haben, sind weder wahlberechtigt noch wählbar, denn eben diese Dokumente sind laut Auskunft diverser Innenministerien der “Länder” und verschiedener “Standesämter” KEIN NACHWEIS für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

      • Elastine schreibt:

        Dafür gibt’s den Textbaustein:

        Abgesehen von den Widrigkeiten, die sich aus dem in der Anlage behindlichen Merkblatt-Amtswalter ergeben, ist festzustellen, daß:
        1. … ;-), 2., usw.

  9. PilePalle in der Aktentasche schreibt:

    Formulierungshilfe:
    Abgesehen von den Widrigkeiten, die sich aus dem in der Anlage behindlichen Merkblatt-Amtswalter ergeben, welches hiermit zugleich auch Bestandteil des vorliegenden Vorganges ist, ist festzustellen (§ 291 d. sog. ZPO), daß:

    1. Dem TierSchG mangelt es an einem räumlichen Geltungsbereich.

    2. Das TierSchG verstößt gegen das Zitiergebot (Art. 2.2 GG und Art. 14 GG werden nicht zitiert); der Versuch, den Art. 13 GG in § 16 (3) 2. TierSchG zu „zitieren“ wird zwar unternommen, jedoch fehlt in den Schlußbestimmungen des TierSchG der entscheidende Hinweis ‚Einschränkungen von Grundrechten‘ incl. der zu zitierenden Einschränkungen von Grundrechten, gänzlich. Das TierSchG ist auch von daher ungültig/nichtig.
    ————–
    Anmerkung:
    „…, wobei Artikel 144 Abs. 2 GG die Präambel des Grundgesetzes als dessen normgebenden Bestandteil negiert – …“ (Merkblatt-Amtswalter, Seite 6)

    „… Immerhin schon nach Jahrzehnten, nämlich am 25.07.2012 – stellte das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ fest, daß das BRD-Wahlrecht grundgesetzwidrig ist und war. Das betrifft nach derzeitigen Erkenntnissen alle sogenannten Bundestagswahlen, die seit dem Jahr 1956 abgehalten wurden, wonach es eigentlich selbstverständlich sein sollte:
    In einem demokratischen System kann kein Gesetz, keine Verordnung und auch kein Vertrag Rechtskraft erlangen, wenn die dies veranlassenden Personen nicht rechtsgültig gewählt wurden. …“ (Merkblatt-Amtswalter, Seite 17) – und auf Seite 18 werden dann sogar noch sämtliche Entscheidungen des sog. „Bundesverfassungsgericht“ endgültig platt gemacht; dies alles gemäß dem Grundgesetz – für – die BRD … genial!

    … mehr legitimer Gesetzgeber kann nicht fehlen … Jou, das Merkblatt-Amtswalter hat eben eine sehr hohe Info-Dichte. 😉

    • PilePalle in der Aktentasche schreibt:

      … der Trick besteht eben darin, die Gegenüber mit ihren Argumenten zu schlagen. Dafür muß man weder „Selbstverwalter“ gem. UN-Resulution, noch Komadeutscher (der Begriff ‚Komadeutsch‘ ergibt sich aus dem 73er BVerfG-Urteil, wonach mangels Organisation,
      insbesondere mangels institutionalisierter Organe ein Deutsches Reich, nicht zu verwechseln mit dem 3. Reich, selbst nicht handlungsfähig sei) und argumentativ auch nicht ’natürliche Person‘ von ‚juristischer Person‘ trennend, sein.

      Die grünen Bereiche sperren den Tätern den Weg in die Ausrede, von nichts gewußt zu haben; ein Entrinnen am Tag der Abrechnung ist also nicht möglich – und – sie zeigen den Tätern sogar einen Weg, der wenigtens Linderung ihrer Strafen bringt, wenn sie (die Täter) ihrer illegalen Handlungen fortan einhalten.

      Sprich, das Merkblatt-Amtswalter – ist für Alle da.

      • PilePalle in der Aktentasche schreibt:

        … Wenn ja das Besatzungsrecht wieder gilt (Verneinung der Verneinung= Bejahung), dann kommt automtisch der Artikel 43 HLKO in Betracht – und somit die Geltung des GG für die BRD – und somit sind die Täter mit ihrem Postulat, dem GG für die BRD – ihrer Taten überführt! 🙂

  10. PilePalle in der Aktentasche schreibt:

    … ah, noch vergessen, die grünen Bereiche im Merkblatt-Amtswalter melden außerdem auch noch Ansprüche aller Art, insbesondere auch in Hinblick auf Schadensersatz an. Dies gemäß § 5 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch, via Art. 25 GG verbindlich für die BRD-Täter), damit auch nix verjähren, es also für die Täter kein Entrinnen geben kann. Somit sind alle Wege dauerhaft-elegant eröffnet und es braucht dazu noch nicht einmal konkludente Verträge oder andere Formen des Forderungsmanagements. 🙂

    • PilePalle in der Aktentasche schreibt:

      … richtig angewandt, kann man mittels Merkblatt-Amtswalter die Täter bis in’s Grab verfolgen – so muß das sein. 🙂

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