Abb.: Collage aus Internetbild und Wake News
Die Aufzeichnung als Video:
Überall ist es inzwischen zu lesen, zu hören; denn es wird von allen Dächern gepfiffen: Die NWO ist verstrickt in Korruption, Erpressung, Kriminalität, Lügen, Mord und vieles mehr…
Abb.: Collage aus Internetbild und Wake News
Abb.: Screenshot aus dem Corbett Report
Sibel Edmonds, Whistleblowerin aus dem FBI, schildert die verwobenen Spinnennetze in den Machtetagen, die kleinen Königreiche innerhalb des NWO-Systems, die sich durch gegenseitige Korruption, Erpressung gleich auswuchernden Krebsgeschwüren ihre Macht abzusichern versuchen und alles mit übel riechendem und stinkenden grünen Schleim beschmutzen, wo sie nur auftreten!
Abb.: Collage aus Internetbildern
Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen, die BRD behauptet sie sei ein souveräner Staat, obwohl offenkundig ist, dass sie es nicht ist, sie haben sich wohlklingende Namen gegeben, täuschen Wahlen vor, obwohl die oberste Firmengerichtsführung den Wahl-Partei-Firmen die eigenen AGBs um die Ohren gehauen hat und erklärt hat, dass sogar intern gegen diese seit Jahrzehnten verstossen wird – sie machen weiter… Obama lügt, er ist so verstrickt in Lügen, dass er die Realität nicht mehr von seinen Lügen unterscheiden kann. Er mordet, bzw. lässt täglich morden mit Drohnen, mit Armeen, mit geheimer Polizei und Geheimdiensten. Alle Welt wird abgehört, bespitzelt, sogar die eigenen Kollegen, jeder ist verwanzt, alles ist bekannt; denn Die DIMs haben Angst, dass alles ihnen aus dem Ruder läuft, dass ihr schönes Leben bald vorbei sein könnte, wenn die Massen begreifen und lernen, dass sie viel besser und sinnvoller leben könnten, wenn das Ungeziefer aus dem Hause ist!
Jeder „politisch korrekt“ Handelnde ist ein Verräter der Menschheit!
Es steht kurz davor, soweit zu sein, dass alles zusammenbricht – jedes Lügenhaus bricht irgendwann in sich zusammen! Nun wird es Zeit, dass wir Menschen damit beginnen unsere Zeit sinnvoll zu nutzen und uns nicht mehr mit diesem verbrecherischen Gesindel abzugeben, sondern unsere Welt aufzubauen, zu schöpfen mit den Fähigkeiten, die wir alle haben!
Nur zusammen schaffen wir das!
Wehret den Anfängen! Über das und vieles mehr diskutiert Detlev in der Sendung. Bitte alle einschalten! 27.06.2013, 16 Uhr LIVE
http://wakenews.net/html/wake_news_radio.html Wake News Radio – Stream (nur deutschsprachige Sendungen) http://213.239.220.135:8000/wakenewsradio.m3u
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Umfrage zum Cover der “Best of Detlev”, Volume 1 “Missstände” (hier mitstimmen!) http://aufgewachter.wordpress.com/2012/09/20/umfrage-cover-best-of-detlev-vol1-misstande/ Permanent Link: http://musicwakenews.wordpress.com/2012/09/21/musik-fur-alle-die-aufwachen-wollen/
Zeta-Talk-Newsletter-Archiv http://wakenews.net/html/planet_x_news.html
Links: (werden noch ergänzt)
https://mywakenews.wordpress.com/2013/05/19/brd-was-wahlen-sie-in-2013-eine-firma-oder-einen-staat-wake-news-radiotv/
http://wakenews.net/html/news.html
http://wakenews.net/html/planet_x_news.html
http://wakenews.net/html/survival-rucksack.html http://wakenews.net/html/weltkrieg_iii.html
http://rheingoldregio.de/
https://mywakenews.wordpress.com/2013/05/01/offensive-im-aufklarungskampf-ab-01-05-2013-kombi-angebot-dvdcd-wake-news-radiotv/ http://musicwakenews.wordpress.com/2013/05/11/ab-sofort-neuer-wake-news-music-channel-radiosender/
http://wakenews.net/html/download_dokumente.html http://vugwakenews.wordpress.com/2013/06/25/lorrach-und-die-probleme-mit-den-grund-und-menschenrechten-wake-news-radiotv/
Sibel Edmonds schildert die Korruption, Gewalt, Erpressung in den Diensten, Behörden, Regierung, Kongress, Gerichten usw. in den USA mit internationalen Verpflechtungen im Corbett-Report:
https://www.youtube.com/watch?v=cdtGgU4NNSw
Illuminati-Kartenspiel (Rev. Michelle Hopkins)
https://www.youtube.com/watch?v=bkpWhA-vLw0
Hat dies auf Aussiedlerbetreung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/06/26/gema-gebuhren-die-komplette-summe-der-erlose-und-spenden-von-rund-2000-euro/ und hier:
Durch das Hochwasser im Juni 2013 sind beträchtliche Schäden entstanden. Den Geschädigten soll nun auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten geholfen werden. Hierzu wurden von den betroffenen Bundesländern – z.B. von den Finanzministerien Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen – Billigkeitsrichtlinien erlassen, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar von den Folgen der Katastrophe betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Unbürokratisch und schnell will zudem die Bundesregierung hochwassergeschädigten Betrieben helfen.
1. Stundungen: Bis zum 30.09.2013 können Stundungen der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) unter Darlegung der Verhältnisse ohne größere Nachweise beantragt werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird i.d.R. verzichtet.
2. Vorauszahlungen: Anträge auf Stundung der nach dem 30.09.2013 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen nach diesem Zeitpunkt sind besonders zu begründen. Eine Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugsteuern wird i.d.R. allerdings nicht gewährt.
3. Vollstreckung: Von Vollstreckungsmaßnahmen wird gegenüber dem genannten Personenkreis bis zum 30.09.2013 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen. In den Fällen eines solchen Vollstreckungsaufschubs werden die zwischen dem 01.06.2013 und dem 30.09.2013 entstehenden Säumniszuschläge erlassen.
4. Gebäudeschäden: Beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können zusätzlich zur normalen Abschreibung insgesamt bis zu 30 % der Aufwendungen abgeschrieben werden.
5. Wohneigentum: Bei eigengenutzten Wohnungen können die um eine eventuelle Wertsteigerung geminderten, nicht durch Entschädigungszahlungen abgedeckten Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
6. Haushaltsgegenstände: Wurden Hausrat und andere existenziell notwendige Gegenstände beschädigt oder vernichtet, können Aufwendungen für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
7. Spenden: Für den Nachweis von Spenden, die bis zum 30.09.2013 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).
8. Kurzarbeitergeld: Für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden, gibt es Kurzarbeitergeld. Gezahlt wird dieses, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat.
9. Kontakt: Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. teilweise in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer aufgrund wesentlicher Ertragsminderung sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.
10. Belege: Sind unmittelbar durch das Naturereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verlorengegangen, sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen.
11. Ersatzbeschaffung: Bei beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verlorengegangene bewegliche Anlagegüter angeschafft oder hergestellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren (Begünstigungszeitraum) Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 50 % vorgenommen werden. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer zu bemessen.
12. Rücklage: Für die Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter wird auf Antrag in besonders begründeten Ausnahmefällen in Wirtschaftsjahren vor dem Wirtschaftsjahr der Ersatzherstellung bzw. -beschaffung die Bildung einer Rücklage zugelassen. Solche Ausnahmefälle können liegen bei außergewöhnlich hohen Teilherstellungskosten oder Anzahlungen vor oder wenn die Zulassung von Sonderabschreibungen nicht ausreicht, um die Finanzierung der Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden zu sichern.
Die Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Grund und Boden können sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das Gleiche gilt für Aufwendungen zur Wiederherstellung von Hofbefestigungen und Wirtschaftswegen, wenn der bisherige Buchwert beibehalten wird.
Erhaltungsaufwand größeren Umfangs kann ein Vermieter oder Selbstständiger mit Einnahmenüberschussrechnung gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen.
Der Regierungsentwurf vom 24.06.2013 eines Gesetzes zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden sieht eine bis zum 31.12.2013 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vor, die infolge des Hochwassers in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind.
BayLfSt, Erlass v. 03.06.2012 – 37 – S-1915 – 009 – 19850/13
FinMin Sachsen, Erlass v. 04.06.2013 – 31 – S-1915-1/262-23279
FinMin Thüringen, Erlass v. 05.06.2013
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass v. 14.06.2013 – IV-S-0336-00000-2013/002
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.06.2013, BR-Drs. 524/13
Wer noch an Hochwasser-Schutz glaubt, der sollte sich sofort außer Landes begeben! Hier ist Nichts, nur versiegeltes und besiegeltes Land!
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Hallo Detlev,
wie immer eine sehr informative Sendung.
Allerdings wäre es wichtig im Zusammenhang mit dem Konkludentesvertrag zu erfahren, WIE durchsetzungsfähig dieser überhaupt ist!
Es nutzt nämlich nichts, wenn er das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht und – möglicherweise aus diesem Grund – in Ablage P (Papierkorb) landet.
„Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wäre ja nichts neues in der BRD.
Demnach müsste der nächste Schritt sein, einen Vertragsrechtler (Anwalt für Vertragsrecht) zu finden, der im Zuge des Vertragsrechtes ganz klar darlegen kann, dass dieser konkludente Vertrag einklagbar ist und ob die BRvD dieser umsetzt.
Somit sollte beim Thema Konkludentesvertrag demnächst nicht nur die Möglichkeit und das WIE besprochen werden, sondern auch die Durchsetzung.
Es ist Zeit zu handeln!
Hallo
danke für den Kommentar! Nun, wenn es sich um eine nicht bestrittene Konkludenz-Vereinbarung handelt, die der Betroffene einfach in den Papierkorb werfen sollte, dann ist er dennoch konkludent in die Vereinbarung eingestiegen. Daraus folgert, dass er die Bedingungen und den Inhalt akzeptiert hat. Nachdem ihm daraufhin die Rechnung dazu zugesandt wurde (inkl. z.B. 3 Mahnstufen, jeweils mit Gebühren (!)), dann kann das offizielle Mahnverfahren eingeleitet werden, wohl gemerkt das des Systems (!).
Hier nun taucht der Schuldner als säumiger Zahler einer nicht unbeträchtlichen Summe (zumeist) in den Schuldregistern auf, den nationalen, internationalen, der Schufa. Das führt dazu, dass dieser nunmehr Probleme erhalten wird in Form von Einschränkungen im Zahlungsverkehr (EC-Karte, Kreditkarte, Leasing, Kredite, Darlehen, Überziehungskredite usw.) Damit ist es dann aus mit dem flotten Leben und er wird sich einschränken müssen.
Je nach Fortschritt des Mahnverfahrens werden dann immer mehr Gebühren und Unannehmlichkeiten auftauchen. Es könnte dann sogar ein privater System-Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der dann Kuckuck kleben kommt… 😉
Die Forderung steht im Raum! Sie muss gezahlt werden! Ob, wann und wie man dann an sein Geld kommt, das werden wir dann sehen. Jedenfalls wird die betroffene Person ab sofort keine solchen Drangsalierungsschreiben mehr an andere Leute verfassen usw…..
LG Detlev
Hallo Detlev,
vielen Dank für die Antwort.
Wäre es nicht möglich, eine Sendung explizit zum Thema „Konkludenz-Vereinbarung“ zu machen?
Auch wäre wichtig zu wissen, WIE genau das mit den Rechnungen und den Mahnungen am besten ablaufen soll.
Oder hast Du schon eine PDF die den genauen Ablauf, „Anschreiben, Rechnung, Mahnung“ beinhaltet?
…wenn wir alle mehr Ressourcen hätten, wäre vieles ganz anders. Es hat ja gerade erst angefangen, es wird Thema bleiben…;-)
Das ist auch gut so.
Konkretisierung ist wichtig und es gibt bestimmt einen menge Leute, die das Thema rund um die Konkludenz-Vereinbarung noch nicht so wirklich verstanden haben.
Du hattest schon einmal berichtet, dass Du/Ihr diesen Vertrag schon eingesetzt habt. Jetzt wäre der nächste Schritt spannend, „ist es möglich ein Mahnverfahren einzuleiten?“
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