Der Status „Selbstverwaltung“ durch Mitgliedschaft in einer Organisation

Presseveröffentlichung des v§v v. 03.04.2012

Aufgrund stetig wachsender Anfragen beim Verwaltungsrat der v§v mit der Bezugnahme auf eine Veröffentlichung im Internet, nach welcher es ausreichend sein soll, einer Organisation bzw. Gruppe beizutreten, um damit den Status der „Selbstverwaltung“ zu erlangen, ist dazu folgendes anzumerken:

Artikel 9 der UN Resolution A/RES/56/83 beinhaltet ganz klar die Aussage, dass nicht nur die einzelne Person in der Lage ist, hoheitliche Befugnisse auszuüben, sondern auch eine Personengruppe. Dazu der Text des Art. 9:

„Artikel 9

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen

Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.“

Beim Vergleich zwischen dem Verhalten einer Person und dem einer Personengruppe, das ja in beiden Fällen gleich sein kann, d.h., es werden dem Verhalten nach, wie in Art. 9 beschrieben, im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausgeübt, wenn die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Dieses Verhalten ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten!

In Art. 25 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist ganz klar folgende Aussage zu finden: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Regeln des Völkerrechtes nicht beachtet werden, da allein der Umstand, den Ausfall der staatlichen Stellen des Deutschen Reiches (synonym: Deutschland) mangels Handlungsfähigkeit zu erkennen (bestätigt durch das bekannte 73er Urteil des „Bundesverfassungsgerichts“), die Ausübung der hoheitlichen Befugnisse verlangt.

Es muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden, welcher Zustand im Lande herrscht und mittlerweile deutsche Staatsbürger im eigenen Land wie Sklaven multinationaler Akteure behandelt und damit rechtsuchende Menschen zu rechtlosen Subjekten erklärt werden, denn Recht gibt es nicht mehr, und genau darin findet sich der begründete Umstand der Notwendigkeit, hoheitliche Befugnisse im Sinne des Art. 9 der A/RES/56/83 auszuüben. Unterstützt wird diese Feststellung durch den Berufsverband der Richter und Staatsanwälte der Bundesrepublik Deutschland, dem Deutschen Richterbund, der selbst seit Jahren öffentlich verkündet, vom Status der exekutivabhängigen Richter abzukommen.

Die vorstehenden Erklärungen sind erforderlich, um das Verständnis für die Zusammenhänge zu wecken und um erkennen zu können, welche Bedeutung die „Selbstverwaltung“ überhaupt begründet. Um es in aller Deutlichkeit zu formulieren: Aufgrund des herrschenden Besatzungsstatuts ist es erforderlich, den Alliierten mitzuteilen, dass sowohl die einzelne Person als auch die Personengruppe mit deutschen Staatsangehörigen Deutschlands, welches stets das Synonym des Deutschen Reiches war und immer noch ist, begründet (auch) durch Art. 116 GG, die Verantwortung durch die Ausübung hoheitlicher Befugnisse zu übernehmen bereit ist, um die souveräne Rechtstaatlichkeit für das deutsche Volk wieder herzustellen und endlich den Friedensvertrag mit allen Kriegsgegnern des II. Weltkrieges zu schließen.

Durch die Erklärung zum ursprünglichen Personenstand der Natürlichen Person, versehen mit dem Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt (vgl. § 1 BGB) und dem erklärten Abstand der von der Bundesrepublik Deutschland vorgenommenen (strafbaren) Veränderung des Personenstandes ist diese Erklärung sowohl den maßgeblichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland als auch den Hauptalliierten mitzuteilen. Daran geht kein Weg vorbei.

Dieser Vorgang ist Bestandteil der Ausübung hoheitlicher Befugnisse auch im Sinne des Art. 9 der A/RES/56/83, zudem der legitime Weg nach Art. 20 Abs. 4 GG, da der Bund (gegründet aus dem Beitritt der DDR zur BRD?!) ja in die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetreten ist, die Souveränität des deutschen Volkes aufgibt und einer Fremdverwaltung ausliefern will.

Hier ist von Recht, dem Völkerrecht, die Rede, nicht von politischem Gehabe.

So steht jedem deutschen Staatsangehörigen (nicht der Bundesrepublik Deutschland) das Recht zu, hoheitliche Befugnisse auszuüben, um den Bestand seines Heimatstaates zu erhalten und zu schützen, indem er den Ausfall staatlicher Stellen seines Heimatstaates mit dieser Handlung ersetzt.

Nun zu der Frage der Personengruppe:

Grundsätzlich kann diese Personengruppe aus einer Anzahl von einzelnen Personen bestehen, welche, theoretisch gesehen, aus sämtlichen Staatsangehörigen Deutschlands besteht.

Gründet sich nun eine Institution, und die einzelnen Personen finden sich als Mitglied in dieser Institution wieder, stellt sich die Frage, aufgrund welcher Befugnisse diese Institution den einzelnen Personen den Status bestätigen kann, welchen die einzelnen Personen mittels der üblichen Erklärungen zum Personenstand erlangen.

So stellt sich auch die Frage, was denn mit dem Status der „Selbstverwaltung“, vergeben durch die Institution aufgrund des Beitritts der einzelnen Person zur Gruppe, geschieht, wenn die einzelne Person diese Gruppe wieder verlässt.

Es ist hierbei mehr als fraglich, inwieweit eine (andere) Abhängigkeit durch die Erlangung einer Mitgliedschaft eintritt, welche zuvor mit dem Status c.d.m. gegenüber der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bestand.

Hier ist der klare Standpunkt einzunehmen, dass die Ausübung hoheitlicher Befugnisse einer Personengruppe nicht unbedingt davon abhängig sein kann, welcher Personenstand gegeben ist, d.h., es ist stets dem Status des Personenstandes der einzelnen Person der Vorrang zu geben und nicht der Ausübung hoheitlicher Befugnisse einer Personengruppe, da die einzelne Person vom Beitritt als Mitglied einer Personengruppe unabhängig davon selbst hoheitliche Befugnisse ausüben kann, ohne Mitglied der Institution einer Personengruppe zu sein.

Zu beachten ist auch die Überlegung, wie denn die Vertretungen der Alliierten und die zuständigen Institutionen der BRD mit der „Urkunde“ einer Organisation über den Status in Kenntnis gesetzt werden sollen (und beim Austritt aus der Organisation erfolgt dann der Widerruf?).

Die an die v§v aufgrund der o.g. Veröffentlichungen herangetragene Frage hätte auch in zwei oder drei kurzen Sätzen beantwortet werden können, doch schien es zweckmäßig, den Hintergrund der „Selbstverwaltung“ im Zusammenhang aufzuzeigen, um einer möglichen Abhängigkeit in eine neue „Organisation“ entgegen zu treten.

© red. v§v Verwaltungsrat, 03. April 2012

Bitte beachten: Das Kopieren und Verbreiten des Artikels, ist nur in Verbindung mit einer Quellenangabe (Verlinkung) zu http://www.vereinigte-selbstverwaltungen.org/aktuelle-neuigkeiten/selbstverwaltung-durch-mitgliedschaft-in-einer-organisation/ gestattet.

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9 Antworten zu Der Status „Selbstverwaltung“ durch Mitgliedschaft in einer Organisation

  1. Armin schreibt:

    In der Bibel habe ich mal was von Menschenfischern/ Fängern gelesen….
    Es werden viele kommen und sagen: ICH bins…

    Ich habe noch nie was von „Vereinigungen“ gehalten, weder von der Grubenwehr, noch vom Schützenverein, noch vom Sportverein, noch von sonst einer Vereinigung…

    Beitritt zu was auch immer, führt von einer Versklavung in die Nächste?

    Wer Selbstverwalter sein will muß auch selbstverantwortlich klarkommen, vollständig allein…
    Da fallen immer so Worte wie „Einzelkämpfer“, warum?
    Ich bin schon seit meiner Geburt „Einzelkämpfer“ auch wenn ich mich auch in der Gruppe zurechtfinde.
    Im Ernstfall bleibt man immer selbst übrig und steht alleine da und nur weil man sich auf die „Vereinigung“ verlassen hat und dann? Arschkarte, oder was?

  2. Didiu schreibt:

    Hallo Detlev, ehrlich gesagt verstehe ich diese Wortakrobatik nicht. Vielleicht kannst Du ja mal
    etwas anschaulicher erklären was der Status „Selbstverwaltung“ sein soll, wie man sich das vorstellen kann?

    • mywakenews schreibt:

      Hallo, hier handelte es sich um eine ausführliche Stellungnahme einer Vereinigung, die sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Kurz und knapp ist eine Selbstverwaltung im Verständnis der UN-Resolution A-Res 56/83 um die Übernahme der Eigenverantwortung nach innen und nach aussen in allen Belangen, also wie ein „Staat“. Im speziellen Fall Deutschland tritt man aus der Verwaltungsorganisation BRiD offiziell aus durch Deklaration und Personenstandserklärung und ist ab dem Zeitpunkt dann für sein Handeln selbst verantwortlich. 😉

      • Didiu schreibt:

        Das sind wir doch auch so, oder? Ist dann mein Ausweis noch gültig?

      • mywakenews schreibt:

        sicher, ist jeder für sich und sein Handeln verantwortlich, aber eben nicht als eigene Verwaltungsorganisation, wenn man in einer anderen Verwaltungsorganisation behaftet ist, dann überträgt man dieser ja das solche Handeln, oder? Wenn Du Dich selbst verwaltest, dann in allen Belangen! Du legst selbst fest, was Du als Selbstverwaltender anerkennst, auch in der Frage des „Ausweis“. Daher erstellst Du ja eine Deklaration nach aussen, d.h. ausserpolitisch!

  3. Didiu schreibt:

    Das bedeutet, man würde von der BRD in eine andere Verwaltungsorganisation wechseln ?

  4. Obrigkeitsgegner schreibt:

    Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnung, http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
    „Nicht Macht korrumpiert den Menschen, sondern Furcht.
    Furcht vor dem Verlust der Macht korrumpiert jene,
    die diese Macht ausüben,
    und Furcht vor dem Zugriff der Macht korrumpiert jene,
    die ihr unterworfen sind“ (Aung San Suu Kyi).
    Der Mensch ist von Natur aus grausam, habgierig, egoistisch etc.; ein Raubtier voller Bosheit, so Thomas Hobbes (1588-1679), vgl. z.B. http://horvath.members.1012.at/hobbes.htm.

    Dazu Erfahrungen und wissenschaftliche Studien:

    Führungskräfte fördern Heuchler und ächten ihre Kritiker- http://www.quality.de/cms/index.php/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen?start=36.
    Bürger werden belogen, betrogen, ausgeplündert, diffamiert, diskriminiert, bevormundet (von http://www.myheimat.de/themen/berliner-platz+pegida.html).
    Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse.
    Die Politik vernichtet den Rechtsstaat, meint Professor Albrecht- https://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk.
    Die Menschenwürde wird vom Staat und durch die Gerichte entzogen– Im Zweifel gegen die Freiheitsrechte (vgl. http://rrredaktion.eu/justitia-den-spreu-vom-weizen-trennen-unrecht-muss-sichtbar-gemacht-werden-am-7-mai-findet-in-muenchen-eine-kundgebung-fuer-eine-unabhaengige-justiz-statt-vom-hinterzimmer-zum-m/).
    „Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus und die Demokratie braucht nicht Verfassungsschutzbehörden, sondern wache und aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich für den demokratischen Rechtsstaat einsetzen“, vgl. http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/bingen/staat-gefaehrdet-verfassung_15491208.htm.
    Macht verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/ und http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html.
    Unsere Obrigkeit kann unschuldige Bürger auch wegen einem erfundenen Totschlag einsperren bzw. als „Abschaum“ bezeichnen, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp#Strafverfolgung_des_Schrotth.C3.A4ndlers_Ludwig_H.
    Der Bundestag legalisierte (unter Führung der angeblich christlichen Parteien) die psychiatrische Zwangsbehandlung für systemkritische Bürger- http://phosphoros.over-blog.de/article-paranoia-und-agonieerzeugungsgesetz-horrorstaat-deutschland-psychiatriegesetz-oder-wie-man-im-rechts-114629076.html, http://www.onlinezeitung24.de/article/225. Keinen Hund dressiert man so, wie man sich dort anmaßt, mit Menschen umgehen zu dürfen; es ist die größte Schande seit der NAZI-Zeit. – vgl. http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_%28Brief_an_StVK_Regensburg%29. Schwerste Gesundheitsschäden sind hinzunehmen, z.B. Hirnschwund- http://www.ddpp.eu/news-meldung/aktuelle-forschungsergebnisse-zur-neuroleptika-behandlung.html. Frau Lehmann aus Darmstadt nahm das Jugendamt sieben Kinder und nötigte sie zu mehreren Aufenthalten in der Psychiatrie, wo sie zur Einnahme von Neuroleptika gezwungen wurde. Diese Zwangsmedikamentierung hat Frau Lehmann zu 80 % Prozent schwerbehindert gemacht. (vgl. https://centralrat.wordpress.com/archiv-2012/). „Der Betroffene wird genötigt, eine Maßnahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt (vgl. http://www.die-bpe.de/Kommentar_SAM.html).
    Herr Mollath war 7 Jahre unschuldig eingesperrt, nur, weil er in unserem Unrechtsstaat seine Meinung nach Art. 5 GG bzw. sein rechtliches Gehör nach Art. 103 GG wahrgenommen hatte!
    Art. 20 GG / Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten, die es nicht gibt (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee).
    Dienstaufsichtsbeschwerden (wie auch Befangenheitsanträge) werden von Amtsträgern als „Kollektivbeleidigung aller Amtsträger durch einen Querulanten“ empfunden (vgl. http://www.refrago.de/Was_ist_eine_Dienstaufsichtsbeschwerde.frage241.html).
    Die Verfassungsbeschwerde ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
    Menschen, die von den nationalen Instanzen wiederholt in ihren Grundrechten verletzt worden sind und das aufwendige nationale Verfahren nur in der Hoffnung auf den EGMR durchziehen, werden nicht nur in beschämender Weise im Stich gelassen, sondern auch noch als dumm und dämlich oder als Querulanten hingestellt. (http://www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm).
    Querulant ist das Wort der Juristen für Untermensch. Es wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute. Quelle: http://de.wikimannia.org/Querulantentum. Querulant ist ein Etikett, das man verteilen und aufheften kann mit der Folge, dass derjenige, der es bekommt, nicht mehr ernst genommen werden muss, sondern in den Bereich des zu Behandelnden überführt wird.“ (Quelle: https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/michael-kohlhaas-querulanten-noergler-quengler). Querulant ist das Wort der Juristen für Untermensch. Es wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute. Quelle: http://de.wikimannia.org/Querulantentum. Querulant ist ein Etikett, das man verteilen und aufheften kann mit der Folge, dass derjenige, der es bekommt, nicht mehr ernst genommen werden muss, sondern in den Bereich des zu Behandelnden überführt wird.“ (Quelle: https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/michael-kohlhaas-querulanten-noergler-quengler). Wer in der DDR sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 27 der DDR-Verfassung wahrgenommen hatte, wurde nach der Wende rehabilitiert. Es ist deshalb gerechtfertigt, BRD-Bürger, die wegen ihrer nach Art. 5 GG zustehenden Meinungsäußerungen geschädigt wurden, ebenfalls zu rehabilitieren.
    Ursachen bzw. Gründe für „Querulanz“ gegenüber der Obrigkeit:
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
    Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt (aus http://grundrechteforum.de/231367).
    Den Rechtsstaat haben wir nicht und wir entfernen uns immer weiter von diesem Ideal, vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134.
    Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. Dass auch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht abhilft, wird unter http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ bestätigt.
    Schutzbestimmungen wie Grundgesetz, Verfassung und die auf CD-ROM und im Internet publizierte höchstrichterliche Rechtsprechung interessieren nach meinen Erfahrungen in der Regel weder Richter noch Rechtsanwälte.
    Rechtsanwälten, die beim Machtmissbrauch nicht mitmachen, wird die Zulassung entzogen (z.B. Plantiko, Schmidt -vgl. http://www.hu-marburg.de/homepage/kirche/info.php?id=236). Staranwalt Rolf Bossi hatte auch eine „üble Justizkumpanei“ bestätigt und wurde dafür bestraft.
    „Führungskräfte mit Macht verhalten sich tendenziell wie Menschen mit einem Hirnschaden“, so Prof. Dacher Keltner (University of California, Berkeley) seine Forschungen zusammen. (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901). Demnach müssten anstatt derjenigen, die Bürgerrechte begehren, die Führungskräfte psychiatrisch behandelt und entmündigt werden.
    Bürgergerichte zur Schaffung der Strafbarkeit von Rechtsbeugung wären notwendig. Eine Petition dazu kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. Petitionen bringen aber erfahrungsgemäß nichts. Beim Petitionsausschuss des Bundestages unter https://epetitionen.bundestag.de/ eingereichte „öffentliche Petitionen“, die der Obrigkeit nicht in den Kram passen, werden nicht veröffentlicht und es gibt keine plausible Antwort.
    Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die Alliierten im rechtsgültigen SHAEF- Gesetz Nr. 1 Artikel III verboten. Trotzdem werden Praktiken der nationalsozialistischen Ideologien weiter verwendet. Andersdenkende, die nicht blind der Obrigkeit gehorchen wollen oder angeblich minderwertig sind, werden schikaniert, mundtot gemacht, eingesperrt und ggf. gefoltert.
    So lange GVG § 15 aufgehoben ist, handelt es sich bei den Gerichten nicht um Staats- sondern um Schiedsgerichte (http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/Freiheit_Ausnahmegerichte_sind_unstatthaft.pdf).
    Wir Untertanen müssen uns besser organisieren, zusammenschließen oder sich bemühen, die Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen zurückzugeben, damit ein Umdenken stattfindet. Hilfe von den Herrschenden und ihren Parteiführungen kann man nicht erwarten, weil diese die Angst vor dem Verlust ihrer Macht korrumpiert. Zugeben von Fehlern könnte Machtverlust bedeuten. Demzufolge werden Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen ohne oder mit nicht plausiblen Begründungen abgewiesen. Wer nicht blind an die angeblich edle Natur der Herrschenden glaubt, wird- wie gehabt- zunehmend politisch verfolgt, manche schon jetzt wie in der Nazizeit.
    PS: Weiterverbreitung und Kürzungen bzw. Änderungen gestattet!

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